myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Keine Wildtierauftritte in Düsseldorf

Düsseldorf, 5. April 2019

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Stadt Krefeld verpflichtet ist, einem mit Wildtieren auftretenden Zirkus den Sprödentalplatz als Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen, denn die Regelungen des Tierschutzgesetzes stünden über den Regelungen der Kommune, hier der Stadt Krefeld.

Diese Aktualität griff die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER auf. In einer Anfrage zur Ratssitzung nächsten Donnerstag fragen wir die Verwaltung, ob dieses Urteil Auswirkungen auf die Beschlusslage in Düsseldorf hat, ob schon Anträge von Zirkusunternehmen auf Genehmigung von Auftrittsorten mit Wildtieren in Düsseldorf vorliegen und was bereits unternommen wurde bzw. unternommen wird, damit das Auftrittsverbot von Wildtieren auch vor der Gerichtsbarkeit rechtssicher Bestand hat.

Claudia Krüger, Vorsitzende der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER und Spitzenkandidatin zur Europawahl am 26. Mai 2019 der „Aktion Partei für Tierschutz – Das Original – Tierschutz hier!“: „Es ist unerträglich, dass Zirkusunternehmen, die noch immer Wildtiere zur Schau stellen, wegen der Rechtslage die Möglichkeit erhalten, Veranstaltungsorte einklagen zu können. Wenn es richtig ist, dass das bundesweit geltende Tierschutzgesetz hier nachgebessert werden muss, dann fordere ich alle demokratisch gewählten Vertreter des Volkes im Deutschen Bundestag auf, hier unverzüglich tätig zu werden. Das Staatsziel nach Artikel 20a Grundgesetz, dass der Staat auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung schützt, muss hier praktisch umgesetzt werden.

Und eins noch: Als Abgeordnete im Europaischen Parlament werde ich von dort aus den echten, vollständigen Tierschutz und Tierschutzaktivitäten fördern.“

Weitere Beiträge zu den Themen

Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLERDüsseldorfOB GeiselClaudia KrügerVerwaltungsgerichtArtikel 20aAktion Partei für TierschutzKeine Wildtiere im ZirkusTierschutz hierDr. Ulrich WleckeFreie WählerTierschutz

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite