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Anfrage im Fachausschuss
Keine Einschränkungen öffentlicher Einrichtungen

„Zu öffentlichen Einrichtungen gehören u.a. Bibliotheken, Theater und Museen, Sportplätze und Schwimmbäder. Gemäß § 8 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW schaffen Gemeinden innerhalb der Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen.

Aufgrund mangelnden Fachpersonals, gestörter Lieferketten, Energieeinsparmaßnahmen und weiterer Gründe ist in Düsseldorf zu hören und in Presseveröffentlichungen zu lesen, dass öffentliche Einrichtungen ihr Angebot für die Düsseldorfer und ihre Gäste reduzieren oder zum Teil vollständig aufgeben müssen bzw. gar nicht oder erst zeitlich verspätet anbieten, “erläutert Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER.

Zu unser diesbezüglichen Anfrage erklärte der zuständige Beigeordnete, Jochen Kral, dass Reduzierungen der Angebote im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses (Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz; Garten-, Friedhofs- und Forstamt; Amt für Umweltschutz- und Verbraucherschutz) nicht vorgesehen sind.

Deshalb sind auch keinerlei Maßnahmen zu treffen.

Torsten Lemmer: „Wir danken der Verwaltung, dass es im Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses über das lange Wochenende 1. Mai zu keinen Einschränkungen kam. Auch in den Bereichen Bibliotheken, Theater und Museen, Sportplätze und Schwimmbäder wurde uns nichts bekannt.
Wir hoffen, dass dies so auch in den nächsten Wochen und Monaten, z.B. in Ferienzeiten oder bei gutem, warmem Wetter so bleibt.“

Foto: pixabay

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