Flüchtlingsbezogene Kosten müssen zu 100% vom Bund bezahlt werden

Flüchtlingsunterkunft_© Stadt Düsseldorf_Michael Gstettenbauer
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Düsseldorf, 14. Dezember 2019

In der nächsten Ratsversammlung stellt die Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER den Antrag, dass die Verwaltung beauftragt wird, sich gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland dafür einzusetzen, dass alle flüchtlingsbezogenen Kosten, die der Landeshauptstadt Düsseldorf seit 2015 entstanden sind und weiter in der Zukunft entstehen werden, auch vollständig von Land und Bund erstattet werden und dem Stadtrat in der Sitzung am 18. Juni 2020 über die Ergebnisse dieser Bemühungen berichtet.

Ratsherr Dr. Ulrich Wlecke, Fraktion Tierschutz FREIE WÄHLER: „Das politisch Verfolgte gemäß Artikel 16a GG das Asylrecht genießen, ist selbstveratändlich. Das Asylrecht ist jedoch ein Bundesrecht und die Durchführung eine Aufgabe des Bundes. Naturgemäß erfolgt die tatsächliche Ausführung in den Kommunen.

2015 bezahlte der Bund monatlich je Geflüchtetem 670,- EUR. Die flüchtlingsbezogenen Kosten in Düsseldorf betrugen ca. 1.600,- EUR/Monat und betragen derzeit ca. 1.200,- EUR/Monat. Damit liegen die tatsächlichen Kosten deutlich über der Erstattungspauschale. Da das Asylrecht ein Bundesrecht ist, muss auch der Bund – ggf. durch Mithilfe und Unterstützung der Bundesländer – diese Aufgabe zu 100% bezahlen.“

Bürgerreporter:in:

Alexander Führer aus Düsseldorf

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