Einrichtungsträger der Pflege wollen Erhöhung von über 30 %
Angstmachen gilt nicht
Die Pflegeeinrichtungsbetreiber, der Sprecher der Ruhrgebietsträger, malen vorsorglich eine Kostenlawine an die Wand. Die Politik und die Verbände steigen darauf ein. Damit ist der Wunsch fast erfüllt, es wird abgelenkt. Seit drei Jahren haben sich die Einrichtungen und Pflegekassen über die notwendige Darstellung geeinigt. Maximal 10 Prozent der Einrichtungen zeigen die verhandelten Pflegepersonalausstatung je Pflegegrad. Kontrollieren Sie Ihre Einrichtung über den Pflegelotsenund hier die eingestellte "Qualitätsinformationen über die Pflegeeinrichtung". (Die AOK stellt bisher nicht ein)
Warum werden die notwendigen Angaben nicht veröffentlicht?
Der Verdacht liegt nahe, dass die verhandelten Stellenschlüssel zwischen Träger und Pflegekassen der Einrichtung vor Ort nicht übermittelt worden ist.
Der Hauptgrund könnte sein.
Der Pflegedienstleitung werden geringer Zahlen für die Planung übermittelt, um Pflegekräfte einzusparen. Dies bedeutet gleichzeitig, dass die Bewohner eine höhere Personalquote bezahlen, als in der Einrichtung vorgehalten werden müssen. Dies schlägt sich in dem sogenannten Einrichtungs-Einheitlichen-Entgelt (EEE) nieder.
Die Bewohnerbeiräte sind nun gefordert!!
Nur durch die Kenntnis der verhandelten Pflegepersonalkräfte je Pflegegrad, kann die notwendige Übereinstimmung der Ist-Personalkräfte mit der Grundlage geprüft werden. Können die neuen Forderungen bewertet und abgeglichen werden. Der Leitfaden "Der Bewohnerbeirat" legt den Hauptschwerpunkt auf die Prüfung und Stellungnahme. Jede nicht besetzte Soll-Stelle wird ohne entsprechende Gegenleistung durch die Bewohner dauerhaft durch das Einheitliche-Einrichtungs-Entgelt (EEE) finanziert.
Stimmen die geforderten Kosten?
Entnommen aus den September News "aktiv altern in NRW und überall"
Übrigens Angehörige und Seniorenvertretungen können in allen Bundesländern in den Bewohnerbeirat gewählt werden. Grundlage ist das jeweilige Wohn- und Teilhabegesetz (WTG).
Kürzung der Pflegevergütung bei Personalmangel - Urteil aus 2012 -
Wenn die vereinbarte Personalausstattung eines Pflegeheims über mehrere Monate um mindestens 8 % oder systematisch unterschritten wird, rechtfertigt dies ohne weitere Qualitätsprüfung eine rückwirkende Kürzung der Pflegevergütung. Aus dem Urteil: Im Gefolge der Qualitätsprüfung fand auch ein Personalabgleich (§ 80a Abs 5 SGB XI aF) statt, ... Bei monatlichen durchschnittlichen Personalkosten von 3185 Euro je VK errechne sich für das "eingesparte" Personal ein täglicher "verdeckter Gewinn" von 2,58 Euro je Heimbewohner, was bei 68 618 Berechnungstagen einem Gesamtbetrag von 178 152,98 Euro entspreche (Schreiben vom 5. 3. 2007).
BSG, Urteil vom 12. September 2012 - B 3 P 5/11 R