Dieselskandal: Verbraucherschützer klagen gegen Volkswagen * By (TRD) Pressedienst Blog News Porta
(TRD/MID) – Mit der Musterfeststellungsklage hat der Gesetzgeber ab dem 1. November ein neues Instrument eingeführt, das Verbraucherrechte stärken soll. Verbände können dann vor Gericht ziehen und Rechte sichern, etwa um die Verjährung zu verhindern. Davon sollen auch Volkswagen-Kunden profitieren.
Pünktlich mit dem Inkrafttreten der neuen Klagemöglichkeit wird der Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC eine Musterfeststellungklage beim Oberlandesgericht Braunschweig einreichen um feststellen zu lassen, dass durch den Einbau einer Manipulationssoftware die Besitzer eines manipulierten Fahrzeugs mit dem Motor EA189 geschädigt wurden und deshalb Schadensersatz verlangen können – entweder in Form einer Rückgabe des Fahrzeugs gegen Rückzahlung des Kaufpreises oder als Einmalzahlung. Es geht konkret um Diesel-Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda, Seat mit Vierzylindermotoren und einem Hubraum von 1,2 oder 1,6 beziehungsweise 2,0 Liter, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde. Der Kauf muss nach dem 1. November 2008 erfolgt sein.
Verbraucher, die sich der Musterklage anschließen wollen, können sich nach dem 1. November 2018 in ein Register eintragen, um an der Klage teilzunehmen. Mindestens 50 betroffene Verbraucher sind nötig, damit die Feststellungsklage zulässig ist. Bis zum Tag nach der ersten mündlichen Verhandlung können sich Verbraucher aus dem Register wieder austragen. Nach einem positiven Feststellungsurteil müssen Verbraucher ihre individuellen Schadenersatzansprüche selbst durchsetzen.