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CDU und GRÜNE: Wischiwaschi beim Himmelgeister Deich und der U81

Im Kooperationsvertrag von CDU und GRÜNEN ist auf über einer DIN-A4-Seite zum Himmelgeister Deich zu lesen, dass „die gesetzlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes und der EU-Wasserrahmenrichtlinie bei allen Planungen eingehalten werden [müssen]... Wir unterstützen alle Schritte, die eine schnelle bauliche Realisierung der ersten beiden Abschnitte ermöglichen. … Wir werden alle Maßnahmen prüfen, die eine Bebauung dauerhaft unterbinden können (beispielsweise die Ausweitung des Natur- und Landschaftsschutzes) und die am besten geeignete beschließen. Es ist gemeinsames Ziel, dass die Stadt Düsseldorf Maßnahmen zur Steigerung der Artenvielfalt und ökologischen Qualität im Rheinbogen erreichen will. Hierzu werden konkrete Vereinbarungen mit möglichen Kooperationspartnern angestrebt. … Keine Fakten vor dem Urteil: Vor der juristischen Entscheidung über den Planfeststellungsbeschluss werden wir keine Entscheidungen treffen, die eine spätere Änderung zugunsten der Rückverlegung blockieren oder erschweren. Die Planung der Sanierungsvariante kann fortgesetzt werden. Parallel werden wir aber die Verwaltung beauftragen, die Planung der möglichen Varianten für eine Rückverlegungsvariante vorzubereiten, um auch auf diese Entscheidung vorbereitet zu sein und ein neues Planfeststellungverfahren ohne Zeitverlust starten zu können.“

Torsten Lemmer, Ratsherr der FREIEN WÄHLER und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER stellt fest: „Diese Formulierungen lassen aufhorchen.

Erstens: Die gesetzlichen Vorgaben müssen bei allen Planungen eingehalten werden – Ja was denn sonst? Will sich Düsseldorf bzw. CDU und GRÜNE über geltendes Recht hinwegsetzen?

Zweitens: Man wird prüfen, wie eine Bebauung dauerhaft unterbunden werden kann – Prüfvereinbarungen sind immer wischiwaschi. Wenn CDU und GRÜNE dort niemals nie nicht eine Bebauung wollen, warum schreiben sie das nicht als verbindliches Ziel in ihre Vereinbarung? Warum lassen sie hier ein Hintertürchen offen?

Drittens: Sind Artenvielfalt und ökologischen Qualität nur im Rheinbogen gemeinsames Ziel? Sollte das, auch angesichts des Klimanotstands, nicht für ganz Düsseldorf gelten?

Viertens: Zum dritten Abschnitt möchte man dort trotz Baurecht keine Fakten schaffen, bevor das Gericht geurteilt hat. Das ist löblich. Und trotzdem: Warum legen CDU und GRÜNE diesen Maßstab nicht auch bei der U81 an? Die Kollegen von CDU und GRÜNEN haben einen diesbezüglichen Beschluß in der Bezirksvertretung 5 getroffen. Wo ist hier die Unterstützung der Kreisparteien?

So schön es ist, dass CDU und GRÜNE am Himmelgeister Deich wohl alles richtig machen wollen, sie sind nicht konsequent genug – weder in ihren Formulierungen, noch im Handeln (U81).

Für die Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER steht fest: Wer wirklich Artenvielfalt erhalten möchte, Tier-, Umwelt-, Klima- und Menschenschutz möchte, ist nur bei uns richtig aufgehoben.“

Fotos: © Landeshauptstadt Düsseldorf_Gartenamt und Heimat-und Bürgerverein Lohausen-Stockum e.V.

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