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Bezirksvertretung 8: Wurde nach den Starkregenereignissen / Unwettern ab dem 20. Mai 2022 geholfen?

Am 20. Mai 2022 warnte die Stadt vor schweren Gewittern; dass Gartenamt war vorbereitet. Die Düsseldorfer Feuerwehr berichtete im Nachgang von rund 280 Einsätzen. Gemäß Presseberichten und Mitteilungen in sozialen Medien gab es auch im Stadtbezirk 8 vollgelaufene Keller und Unterführungen.

„Deshalb frage ich in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung 8:

1.) Welche Schäden haben die Starkregenereignisse / Unwetter ab dem 20. Mai 2022 im Stadtbezirk 8 verursacht?

2.) Wie konkret werden bzw. wurden betroffene Bürger und Geschäftsleute im Nachgang der Starkregenereignisse / Unwetter unterstützt bzw. bei den Schadenregulierungen geholfen?

3.) Welche Unterstützungen sind aus Sicht der Verwaltung durch die Bezirksvertretung 8 oder/und den Stadtrat zu beschließen?“

erklärt Ratsherr Torsten Lemmer, Bezirksvertreter FREIE WÄHLER.

„Gibt es eine Telefonnummer bei der Verwaltung, die Hilfesuchende anrufen können? Gibt es Hilfen für diejenigen, die entweder nicht versichert sind oder bei denen sie Regulierung sehr lange dauert?“

Foto: pixabay

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3 Kommentare

Starkregen sind Naturereignisse, und sind somit jederzeit zu erwarten.

Die Allgemeinheit, also der Steuerzahler, kann nicht für alle eventuellen Schäden Einzelner aufkommen.

Hausbesitzer müssen hier in die Verantwortung genommen werden, und nicht die steuerzahlenden Rentner und Arbeitnehmer oder Unternehmer.

Eine Unterstützung durch die öffentliche Hand ist somit abzulehnen!

Bedarf es deshalb einer kostenintensiven Anfrage, oder hätte der gesunde Menschenverstand der Freien Wähler, so die einen hat, nicht selber darauf kommen können?

Ah, Herr Bartz, der Experte für Düsseldorf, Stadtbezirk 8.
Gut, dass Sie besser wissen, was die Menschen dort vor Ort bewegt, als die Menschen, die dort vor Ort wohnen.
Respekt.

Sehr geehrter Herr Führer,

natütlich will jeder Bürger lieber Geld vom Staat haben, als selber vorzusorgen.

Solange die Steuergelder, auch der Rentner und der Menschen die in Niedriglohnguppen ihren Unterhalt bestreiten müssen, zum Ausgleich für vermeidbare Schäden gezahlt werden, wird sich an dieser Dummheitauch nicht viel ändern.

Hochwasserschutz betrifft jeden Eigenheimbesitzer genau so wie die Vermieter von Mietwohnungen.

Leichter jedoch ist es immer nach dem Staat zu rufen, und das besonders wenn sie solche Artikel lesen wie der ihre!

Bitte erst einmal nachdenken!

Mit freundlichem Gruß
Joachim Bartz

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