Abschaffung der Grundsteuer führt zu rund 14 Milliarden Euro Entlastung
Düsseldorf, 4. Dezember 2018
Grundgedanke der Grundsteuer ist, dass Kommunen für Grundstücke und Gebäude Infrastruktur (Straßen, Laternen, etc.) vorhalten müssen und sich die Nutzer, also die Eigentümer bzw. deren Mieter an diesen Kosten beteiligen sollen. Da jedoch das Bundesverfassungsgericht die geltende Regelung der Grundsteuer und ihrer Bemessung für verfassungswidrig erklärt hat, muss/müsste der Gesetzgeber bis Ende 2019 eine verfassungsgemäße Neuregelung finden.
Grundgedanke des Solidaritätszuschlages war, durch ihn die Kosten der Deutschen Einheit finanzieren zu können. Da der Solidarpakt für die östlichen Bundesländer 2019 ausläuft, wurde wiederholt gefordert, den Solidaritätszuschlag zeitgleich auslaufen zu lassen. Die Koalitionspartner von CDU, CSU und SPD haben sich darauf verständigt, erst ab 2021 rund 90% aller Soli-Zahler durch eine Freigrenze entlasten zu wollen.
Grundgedanke der Sektsteuer (Schaumweinsteuer) war es 1902, die kaiserliche Kriegsflotte zu finanzieren. Während diese Flotte im ersten Weltkrieg unterging, gibt es diese Steuer noch heute.
Das Bruttoinlandsprukt der Bundesrepublik Deutschland stieg von 2.116,48 Milliarden Euro im Jahr 2000 über 2.580,06 Milliarden Euro (2010) auf 3.277,34 Milliarden Euro im Jahr 2017.
Die Gesamt-Steuereinnahmen des Staates stiegen im gleichen Zeitraum von 467,167 Milliarden Euro (2000) über 530,587 Milliarden Euro (2010) auf 743,513 Milliarden Euro (2017).
Die Grundsteuer stieg von 8,516 Milliarden Euro (2000) über 10,954 Milliarden Euro (2010) auf 13,561 Milliarden Euro (2017).
Der Solidaritätszuschlag stieg von 11,841 Milliarden Euro (2000) auf 17,953 Milliarden Euro (2017).
Die Einnahmen aus der Sektsteuer (Schaumweinsteuer) nahmen von 477 Millionen Euro im Jahr 2000 auf 367 Millionen Euro im Jahr 2017 ab.
Ob man die Sektsteuer bezahlt oder nicht, kann man durch den eigenen Konsum bzw. Verbrauch oder Nichtverbrauch steuern. Die Erhebung des Solidaritätszuschlages als Zuschlag zur Lohn- bzw. Einkommen oder Körperschaftsteuer kann man selber nicht beeinflussen. Die Grundsteuer muss jeder Grundstückseigentümer bezahlen und wird an die Mieter bzw. Pächter der Wohnung bzw. des Gebäudes über die Nebenkostenabrechnung weitergegeben.
„Wenn Politik aus zum Teil nachvollziehbaren Gründen an der Sektsteuer festhält und wenn Politik entscheidet, dass die oberen Prozent Besserverdienender den Solidaritätszuschlag auch über 2021 hinaus bezahlen sollen, dann wäre das doch die Chance, ab 1.1.2020 alle von der Grundsteuer zu befreien“, meint Alexander Führer, stellv. Geschäftsführer der Ratsfraktion Tierschutz FREIE WÄHLER und erklärt weiter:
„Politik hat in den letzten Jahren durch Erhöhungen bei der Grundsteuer, der Grunderwerbsteuer, Stromsteuern und anderem mehr die Mietnebenkosten deutlich nach oben befördert. Hier bietet sich nun eine Möglichkeit der Entlastung. Die Bürger haben fast 14 Milliarden Euro mehr in der Tasche und können damit zum Beispiel ihre laufenden Rechnungen leichter bezahlen oder private Altersvorsorge betreiben. Der Wegfall dieser Einnahme bei den Kommunen muss dann durch den Bund, durch eine erhöhte Beteiligung z.B. an der Umsatzsteuer, ausgeglichen werden.“
Bürgerreporter:in:Alexander Führer aus Düsseldorf |
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