Kolumne: Regierungsbezirke in NRW
Die Regierungsbezirke sind in Nordrhein-Westfalen Einrichtrungen der Landesverwaltung. Die Bezirksregierungen sind Landesmittelbehörden und gehören hierarisch in eine mittlere Stellung zwischen dem Ministerpräsidenten und den unteren Landesbehörden sowie den Kommjunen. Geregelt ist dies im Landesorganisationsgesetz. Es gibt 5 Regierungsbezirke, denen jeweils ein Regierungspräsident vorstellt. Der Regierungspräsident wird formal vom Ministerpräsidenten ernannt. In der Praxis werden also Leute aus der Regierungspartei nach dem Parteiproporz ernannt. Regierungspräsidenten sind politische Beamte.
In Nordrhein-Westfalen ist bei jeder Bezirksregierung ein kommunal besetzter Regionalrat angesiedelt; er ist für die Regionalplanung verantwortlich und wird bei jeder Kommunalwahl indirekt bestimmt.
Die Regierungsbezirke kümmern sich um die Regionalplanung und -entwicklung, Aufgaben im Bereich Umwelt- und Arbeitsschutz sowie Aufgaben im Bereich der Schulaufsicht.
Einige Bezirksregierungen haben besondere Aufgaben. Die Bezirksregierung Arnsberg kümmern sich um den Bereich Bergbau und Energie, die Bezirksregierung Köln um den Dienst Geobasis NRW (amtliche Kunstwerke usw.) und die Bezirksregierungen Düsseldorf und Arnsberg den Kampfmittelbeseitigung.
Brauchen wir wirklich Bezirksregierungen? In unserer täglichen Praxis spielen sie jedenfalls keinerlei Rolle. Sind sie daher Arbeitbeschaffungsmaßnahmen für Verwaltungshengste? Dieser Eindruck drängt sich schon auf. Das Land und damit die Steuerzahler muß viel Zeit und Geld für Personal, Räumlichkeiten und Materialkosten aufwenden, ohne daß ein praktischer Nutzen ersichtlich wäre. Zumal viele Aufgaben auch direkt in der Landesregierung angesiedelt sein könnten. Es ist wohl eher ein Akt der Gewohnheit, daß es die Bezirksregierungen gibt.