myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Kolumne: Regierungsbezirke in NRW

Die Regierungsbezirke sind in Nordrhein-Westfalen Einrichtrungen der Landesverwaltung.  Die Bezirksregierungen sind Landesmittelbehörden und gehören hierarisch in eine mittlere Stellung zwischen dem Ministerpräsidenten und den unteren Landesbehörden sowie den Kommjunen. Geregelt ist dies im Landesorganisationsgesetz. Es gibt 5 Regierungsbezirke, denen jeweils ein Regierungspräsident vorstellt. Der Regierungspräsident wird formal vom Ministerpräsidenten ernannt. In der Praxis werden also Leute aus der Regierungspartei nach dem Parteiproporz ernannt. Regierungspräsidenten sind politische Beamte.

In Nordrhein-Westfalen ist bei jeder Bezirksregierung ein kommunal besetzter Regionalrat angesiedelt; er ist für die Regionalplanung verantwortlich und wird bei jeder Kommunalwahl indirekt bestimmt.

Die Regierungsbezirke kümmern sich um die Regionalplanung und -entwicklung, Aufgaben im Bereich Umwelt- und Arbeitsschutz sowie Aufgaben im Bereich der Schulaufsicht.

Einige Bezirksregierungen haben besondere Aufgaben. Die Bezirksregierung Arnsberg kümmern sich um den Bereich Bergbau und Energie, die Bezirksregierung Köln um den Dienst Geobasis NRW (amtliche Kunstwerke usw.) und die Bezirksregierungen Düsseldorf und Arnsberg den Kampfmittelbeseitigung.

Brauchen wir wirklich Bezirksregierungen? In unserer täglichen Praxis spielen sie jedenfalls keinerlei Rolle. Sind sie daher Arbeitbeschaffungsmaßnahmen für Verwaltungshengste? Dieser Eindruck drängt sich schon auf. Das Land und damit die Steuerzahler muß viel Zeit und Geld für Personal, Räumlichkeiten und Materialkosten aufwenden, ohne daß ein praktischer Nutzen ersichtlich wäre. Zumal viele Aufgaben auch direkt in der Landesregierung angesiedelt sein könnten. Es ist wohl eher ein Akt der Gewohnheit, daß es die Bezirksregierungen gibt.

Weitere Beiträge zu den Themen

BezirksregierungKolumne

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

NRW-LandesregierungRatgeber und LeserserviceNRW SoforthilfeTRD PressedienstTRD aus NRWCorona-PandemieSoforthilfe