Nach Dunkelgelb klettern bei einem „qualifizierten Rotlichtverstoß“ Bußgelder und Punktekonto in die Höhe
(TRD/MID) Die Ampel zeigt „Gelb“. Jetzt gibt mancher Autofahrer noch mal kräftig Gas. Und schon saust der Wagen bei Rot über die Kreuzung. Rot sieht dann auch die Polizei. Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage wurden 8,0 Prozent der Autofahrer schon mal bei Rot erwischt und mussten ein Bußgeld zahlen.
Ob Ampel übersehen oder allein auf der Straße – ob bewusst oder aus Versehen, wer bei „Dunkelgelb“ noch schnell fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Es drohen außerdem empfindliche Strafen von Bußgeld über Punkte in Flensburg bis hin zur Haftstrafe. Mit welchen Konsequenzen genau zu rechnen ist, erklärt Kfz-Versicherungsexperte und Jurist Frank Bärnhof.
Für die Strafe entscheidend bei einem Rotlichtverstoß ist die Dauer der Rotphase bei Deliktfeststellung – zum Beispiel durch ein Ampelblitzgerät. Zeigte die Ampel vor weniger als einer Sekunde noch Gelb, sind 90 Euro zu zahlen, dazu gibt es noch einen Punkt in Flensburg. Wurden dabei noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, steigt das Bußgeld auf 200 Euro. Zusätzlich drohen noch ein einmonatiges Fahrverbot und insgesamt zwei Punkte. Kam es außerdem zu einer Sachbeschädigung, sind sogar 240 Euro fällig.
War die Ampel eben nicht „Dunkelgelb“, sondern schon länger als eine Sekunde Rot, wird es richtig teuer. In dem Fall spricht man von einem „qualifizierten Rotlichtverstoß“. Hier sind sofort 200 Euro fällig, gepaart mit einem Fahrverbot von einem Monat, zwei Punkte für das Verkehrssünderkonto inklusive. Wurden dazu noch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kommen ein Bußgeld von 320 Euro auf den Fahrer zu, plus zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.
Bei einer Sachbeschädigung klettert die Strafe auf 360 Euro. Frank Bärnhof: „Die Gefährdung aller Verkehrsteilnehmer steigt mit Dauer der Rotlichtphase stark an. Entsprechend steigt auch das Strafmaß, das kann bis zum Führerscheinentzug und einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren gehen.“