032221093330 - Achtung, wenn diese Nummer anruft!

„Sie haben im Lotto gewonnen!“. Eigentlich sollte man sich über diesen Satz freuen. Doch immer häufiger spielen Betrüger mit solchen Aussagen, um wichtige Informationen zu entlocken. Auch am Telefon ist man vor Falschaussagen nicht sicher. Mit der obenstehenden Rufnummer versuchen die Betrüger, durch Versprechungen an die Kontodaten der Opfer zu kommen. Und wenn diese Preisgabe von vertraulichen Informationen verweigert wird, kann es auch einmal ruppig zugehen. Lesen Sie hier, wie Sie mit einer solchen Situation umgehen können.

Es passiert immer häufiger: Anrufe einer unbekannten Nummer, welche die Opfer ahnungslos annehmen. Zunächst erscheint der Anrufer sehr nett und hilfsbereit zu sein. Doch hinter der Fassade verbirgt sich eine Lüge. Hier handelt es sich meist um günstige Lottoscheine oder ein Lotto Jubiläumsspiel, zu dem nur wenige Haushalte ausgewählt wurden. Laut der Betrüger sei keine Einwilligung in einer solchen Preisverleihung nötig gewesen. Um das Produkt schell liefern zu können, wird von den Opfern verlangt, ihre Kontodaten preiszugeben. Wenn diese Masche jedoch verweigert wird, kann es schnell ruppig werden. Die Betrüger akzeptieren kein „Nein“ und werden oft sehr unhöflich. Obwohl es gegen solchen Telefonbetrug schon Gesetze gibt und den Tätern ein hohes Bußgeld droht, scheinen diese Anrufe immer mehr durchzukommen. Also bleibt nur die Möglichkeit, sich vor solchem Betrug zu schützen.

Was können Sie tun, wenn Sie in die Falle getappt sind?

Verlockende Angebote wie Lottogewinne verführen zu voreiligen Entscheidungen. Aus diesem Grund sind auch die Telefonbetrüger so erfolgreich mit ihrem Geschäft, da immer wieder Opfer in ihre Geldfalle tappen. Meistens kommt die Erkenntnis erst nach dem Auflegen des Hörers und das Schuldgefühl ist groß. Beschwerden über diese Betrugsfälle können online bei der „Bundesnetzagentur“ oder der "Anruf Info" eingereicht werden. Wem das jedoch zu wenig ist, kann seine Zusage meistens im Nachhinein per Post an die Adresse in der Widerrufsbelehrung zurücknehmen. Wenn jedoch schon Geld ungewollt vom Konto abgebucht wurde, kann die Bank mit einer Zurückbuchung helfen. Gegen hartnäckige Fälle hilft dann jedoch nur noch die Polizei.

Bürgerreporter:in:

Christian Gruber aus Dortmund

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