Schul- und Schnupperpraktika als Brücke zum Berufsleben: Diskussion

Schnupper- und Schulpraktika als Orientierungshilfen auf dem Weg zur Ausbildung
Referat und Diskussion über rechtliche Aspekte im BIZ Donauwörth

Schul- und Schnupperpraktika gehören inzwischen umfassend zur Orientierung gegen Ende der Schulzeit und helfen Jugendlichen ebenso, einen für sie geeignete Ausbildung bzw. Betrieb zu finden, wie auch umgekehrt Ausbildungsbetrieben, potentielle Bewerber auszuwählen. Manchmal wird sogar schon statt eines Bewerbungsgesprächs erwartet, dass der Bewerber um eine Ausbildungsstelle im Betrieb ein Praktikum absolviert.

Der AK Schulewirtschaft hatte ins BIZ (Berufsinformationszentrum der Arbeitsagentur Donauwörth) eingeladen, um die aktuelle, als kompliziert empfundene rechtliche Situation zu diskutieren und Fragen zu klären, die mit Schnupper- und Schulpraktika im Zusammenhang stehen.

Willy Leopold, Leiter des Staatlichen Schulamtes, und Hans Mesch, Sparkasse Donauwörth, beide im Arbeitskreis Schulewirtschaft, sowie Ulrich Schneid, Arbeitsagentur, freuten sich Josefine Steiger, IHK Augsburg, als Referentin und zahlreiche Besucher im BIZ begrüßen zu können.

Eigentlich sollten Gesetze transparent und sinnentsprechend dargestellt und gehandhabt werden, insbesondere wenn sie dem Schutz der Kinder und Jugend dienen wollen. Für viele Betriebe und Schulen zeigt sich das Jugendarbeitsschutzgesetz in seiner gegenwärtigen Form als zu kompliziert und ganz und gar nicht praxistauglich:
Wer in der 9. Klasse ist, gilt für den Gesetzgeber noch als Kind, da meist das 15. Lebensjahr und die neun Pflichtschuljahre noch nicht erreicht sind. Dies bedeutet, dass lediglich 4 Wochen Praktikum im Jahr erlaubt sind. Viele Betriebe, z. B. Supermärkte in unserer Region, akzeptieren bereits jetzt keine Schüler mehr unter 15 Jahren zu einem Praktikum.

Konkret heißt das, dass die 9. Klasse, in der gerade Praktika wichtig sind, um sich am Ausbildungsmarkt orientieren zu können, ein Problem darstellen können, denn nur ausgesprochene Schulpraktika stellen eine Ausnahme dar und nur während der Schulzeit - und nicht in den Ferien.

Insbesondere, wenn ein Unfall passiert oder etwaige Konkurrenten zum Praktikumsplatz Anzeige erstatten, kommen auf den Praktikumsbetrieb Probleme zu, wenn das Jugendarbeitsschutzgesetz - unwissentlich oder nicht - unbeachtet geblieben ist.

Josefine Steiger, die als Leiterin des Ausbildungsservice der IHK mit der aktuellen Situation vertraut ist, hofft darauf, dass der Gesetzgeber bald Klarheit zum Wohl aller schaffen wird: Denn darf ein Gesetz - statt zu schützen - für so viel Verunsicherung sorgen, dass wichtige und wesentliche Praktika auf dem Weg zur Ausbildung unterbleiben?
Die IHK-Referentin rät dringend, im Zweifelsfall sich durch die IHK beraten und informieren zu lassen, um nicht aus einer rechtlichen Grauzone heraus zu agieren und gegebenfalls drastische Folgen zu provozieren.

Foto: Josefine Steiger, IHK Augsburg, referierte und diskutierte mit Repräsentanten aus Schulen und Betrieben zur Situation bei Schul- und Schnupperpraktika: Noch ist die rechtliche Situation ziemlich kompliziert für Betriebe, Schulen und Jugendliche, die ein Praktikum absolvieren wollen, denn wer noch nicht 15 Jahre alt ist, gilt im Sinne des Gesetzes als Kind.
Die IHK Schwaben bietet Infos und Beratung, denn Verstöße gegen Gesetze zum Schutz des Kindes (Kinderarbeit) können schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

Bürgerreporter:in:

Wolfgang Leitner aus Donauwörth

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