Bewirtschaftungsruhe: Verschiebung möglich
Wegen des langanhaltenden Winters kann in begründeten Fällen eine Ausnahmeregelung von der im Vertragsnaturschutzprogramm für Grünland festgelegten Bewirtschaftungsruhe erteilt werden. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium hingewiesen. Die Ämter für Landwirtschaft und Forsten können einer Verschiebung der ab dem 15. März geltenden Bewirtschaftungsruhe bis zum 1. April zustimmen, wenn die Landwirte aufgrund der geschlossenen Schneedecke die notwendigen Maßnahmen wie Abschleppen und Walzen nicht rechtzeitig durchführen konnten.
Voraussetzung ist laut Ministerium eine vorherige schriftliche Mitteilung an die zuständigen Ämter für Landwirtschaft und Forsten.
Nach Angaben des Ministeriums ist die Regelung auch mit dem Umweltministerium ab-gestimmt, das für den fachlichen Vollzug des Vertragsnaturschutzprogramms zuständig ist. Die Bewirtschaftungsruhe soll wiesenbrütende Vogelarten wie den Großen Brach-vogel während der Brutzeit schützen. Durch die Kälte und den Schneereichtum in wei-ten Teilen Bayerns verzögert sich allerdings nach Ministeriumsangaben heuer auch der Brutbeginn dieser Vogelarten. Informationen hierzu auch unter http://www.stmlf.bayern.de/presse/2006/16518/index...
Bürgerreporter:in:LRA Donau-Ries aus Donauwörth |
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