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Blauzungenkrankheit — Serotyp 3 (BTV 3)
Genehmigung der Impfung durch Allgemeinverfügung

  • Foto: Monika/stock.adobe.com
  • hochgeladen von Sandra Kost

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, die hauptsächlich Schafe und Rinder betrifft, aber auch Ziegen und andere Wiederkäuer befallen kann. Sie wird durch das Blauzungenvirus (BTV) verursacht und über Mücken der Gattung Culicoides übertragen. Für den Menschen hingegen ist sie nicht gefährlich.

Es existieren mehrere Varianten des Virus (sog. Serotypen). Impfstoffe schützen jeweils nur gegen bestimmte Serotypen. In Deutschland kamen bislang nur die Serotypen 4 und 8 vor, für diese beiden gibt es zugelassene Impfstoffe. Diese wirken allerdings nicht gegen den im Herbst 2023 neu auf-getretenen Serotyp 3.

Es gibt leider auch keine effektive Möglichkeit, die Ausbreitung des Serotyp 3 Erregers durch Wind und Gnitzen zu verhindern. So breitete sich seit September 2023 der Serotyp 3 Erreger in den Niederlanden in kürzester Zeit großflächig aus. Insbesondere Schafe erkrankten schwer, bis zu einem Viertel der infizierten Tiere verstarben. Anfang Oktober 2023 meldeten zunächst Belgien und dann Deutschland erste Fälle, im November folgte das Vereinigte Königreich. Nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) ist mit einer weiteren vektorbedingten Ausbreitung in den warmen Jahreszeiten zu rechnen.

Der Status „frei von der BT“ wurde aufgrund von Seuchenausbrüchen für das ganze Gebiet der Bundesländer Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ausgesetzt. Das restliche Bundesgebiet gilt derzeit weiterhin als BT-frei. Der Verlust des Status „seuchenfrei“ kann zu Handelsbeschränkungen für die betroffenen Regionen führen.

Per Eilverordnung vom 6. Juni 2024 [Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit; BTV-3 ImpfgestattungsV] wurde nun die Anwendung von drei Impfstoffen gegen den Serotyp 3 deutschlandweit gestattet.
Diese dürfen angewandt werden, bevor der langwierige Prozess der EU-Zulassung komplett abgeschlossen ist, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche schnellstmöglich aufzuhalten. Die Impfstoffe sind derzeit nicht offiziell zugelassen und dürfen nur so lange eingesetzt werden, wie kein Impfstoff mit EU-Zulassung vorhanden ist.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat die Erweiterung der im Jahre 2016 für die Serotypen 4 und 8 ergangenen Allgemeinverfügung um den Serotyp 3 empfohlen. Durch den Erlass einer neuen Allgemeinverfügung erhalten Tierhaltende, die auf dem Gebiet des Landkreises Dillingen a.d.Donau für die Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere halten, nunmehr die Möglichkeit zur vorbeugenden Impfung der empfänglichen Tiere gegen den Serotyp 3.
Die erforderlichen Dokumentationspflichten der Tierhaltenden sind in der Allgemeinverfügung unter „Hinweise“ zu finden.

Die Bayerisch Tierseuchenkasse gewährt auch für genehmigte Impfungen gegen BTV 3 entsprechende Beihilfen. BTV 8 und BTV 4 zirkulieren ebenfalls weiterhin in Europa. Tierhaltenden wird dringend empfohlen, ihre empfänglichen Tierbestände (Wiederkäuer und Kamelartige, insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen) gegen alle drei Serotypen (BTV-3, -4 und -8) impfen zu lassen.

Weiterführende Informationen zur Blauzungenkrankheit finden Sie unter: https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/blauzungenkrankheit/index.htm

Text: Landratsamt Dillingen

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