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Bodenanalyse im Landkreis Dillingen
Neue Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 liegen vor

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Als einen besonderen Bürgerservice bezeichnet Landrat Markus Müller die im Landratsamt in aktualisierter Form ab sofort vorliegenden Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2024. Sie liefern wichtige Anhaltspunkte insbesondere bei der Ermittlung von Grundstückswerten für Bauland und Gewerbeflächen im Landkreis Dillingen a.d.Donau.

„Deshalb“, so der Landrat, „ist es richtig und konsequent, dass die Gutachterausschüsse nach dem Baugesetzbuch die Bodenrichtwerte alle zwei Jahre neu ermitteln müssen“. Zum Stichtag 01.01.2024 sind sie vom Gutachterausschuss zwischenzeitlich aktualisiert worden und können beim Landratsamt gegen Gebühr erfragt werden.

Der Bodenwert stellt jedoch keinen Verkehrswert dar, sondern wird als durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter aus den Kaufpreisen der beiden zurückliegenden Jahre ermittelt. Neben den fünf Städten des Landkreises wurde auch der überwiegende Teil der Landkreisgemeinden in verschiedene Richtwertgebiete aufgeteilt. Dies ist darin begründet, dass grundsätzlich für jedes Teilgebiet einer Gemeinde, mit wesentlich gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie beispielsweise Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung ein eigener Bodenrichtwert ermittelt wird. Zu beachten ist jedoch, dass sich Bodenrichtwerte grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke beziehen. Der Gutachterausschuss für den Landkreis Dillingen a.d.Donau hat die neuen Bodenrichtwerte in seiner Sitzung vom 22.05.2024 beschlossen.

Die aktualisierten Bodenrichtwertlisten des Landkreises Dillingen a.d.Donau für baureifes Land mit den Bodenrichtwerten für landwirtschaftliche Grundstücke sowie der Grundstücks- und Immobilienmarktbericht zum Stand 01.01.2024 befinden sich derzeit in Druck und können voraussichtlich ab Mitte Juli 2024 bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erworben werden. Die aktuellen Bodenrichtwerte für Bauland und Gewerbeflächen sowie landwirtschaftliche Grundstücke werden derzeit an die einzelnen Kommunen des Landkreises Dillingen a.d.Donau weitergereicht. Diese werden dort ortsüblich bekannt gemacht.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass alle zwei Dokumente ausschließlich über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses kostenpflichtig erhältlich sind. Interessenten sollten sich dazu an das Landratsamt Dillingen entweder per e-mail: wohnungsbau@landratsamt.dillingen.de oder an Bianca Eder (Tel. 09071/51-175), Nadine Reitschuster (Tel.-Nr. 09071/51-176), Josef Reck (Tel.-Nr. 09071/51-318) wenden.

Text: Peter Hurler - Landratsamt Dillingen

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