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Bayerischer Landtag
Kommunaler Finanzausgleich 2025

Die Kommunalen Spitzenverbände haben sich mit der bayerischen Staatsregierung und den Regierungsfraktionen über die finanzielle Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs 2025 verständigt, informiert Manuel Knoll, Abgeordneter und Mitglied des Haushaltausschusses im Bayerischen Landtag. Insgesamt beträgt der kommunale Finanzausgleich im kommenden Jahr knapp 11,98 Milliarden Euro, so das Verhandlungsergebnis. Dies bedeutet einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 608,6 Millionen Euro für die bayerischen Kommunen, Landkreise und Bezirke. Angesichts der aktuell angespannten wirtschaftlichen Lange, der damit einhergehenden schwachen Steuerentwicklung und der angespannten Haushaltslage stellt dies einen enormen Kraftakt für den Freistaat Bayern dar.

Ein besonderer Schwerpunkt des kommunalen Finanzausgleichs wird 2025 die Stärkung der Verwaltungshaushalte sein. Um die Kommunalfinanzen nachhaltig und strukturell zu verbessern, wird der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund von 12,75 Prozent auf 13 Prozent angehoben.

Die Schlüsselzuweisungen, die größte Einzelleistung im kommunalen Finanzausgleich, steigen 2025 auf 4,85 Milliarden Euro. Sie haben als freie Deckungsmittel und Ergänzung der eigenen Steuereinnahmen eine große Bedeutung für die kommunale Selbstverwaltung. Gerade für finanzschwächere Kommunen sind die Schlüsselzuweisungen eine zentrale Finanzquelle insbesondere in Zeiten stetig steigender Ausgaben.

„Trotz schwierigster Rahmenbedingungen kommt der Freistaat den Kommunen entgegen, rund jeder dritte Euro geht an die kommunalen Haushalte“, so Landtagsabgeordneter Manuel Knoll.

Bei den alljährlichen Verhandlungen über den kommunalen Finanzausgleich geht es darum, wie viel Geld der Freistaat den Kommunen für deren Pflichtaufgaben überweist z.B. für den Bereich Hochbau, was etwa für Schulen und Kitas relevant ist, für soziale Ausgaben, für Kliniken oder Infrastruktur.

Die weiteren Ergebnisse des Spitzengesprächs zum kommunalen Finanzausgleich 2025 im Einzelnen:
Die Belastung der Bezirke durch Sozialausgaben hat in der Vergangenheit deutlich zugenommen. Um auch deren Finanzsituation nachhaltig zu verbessern, werden die Zuweisungen an die Bezirke im nächsten Jahr um 120 Millionen Euro auf rund 836,5 Millionen Euro erhöht. Damit werden gleichzeitig auch die Gemeinden und Landkreise als Umlagezahler entlastet.

Die Investitionsquote der bayerischen Kommunen lag 2023 bei 23,4 %. Die bayerischen Kommunen haben damit seit Jahren die mit Abstand höchste Investitionsquote (Durchschnitt Flächenländer West: 16,0 %). Aufgrund der ungebrochen hohen Investitionsbedarfe werden die Mittel für die Investitionen im Jahr 2025 auf hohem Niveau fortgeführt, insbesondere:

  • Für den kommunalen Hochbau, insbesondere für den Bau von Schulen und Kindertageseinrichtungen, stehen in 2025 wie im Vorjahr 1,07 Mrd. € zur Verfügung.
  • Die Krankenhausfinanzierung wird bedarfsgerecht mit 800 Mio. € fortgeführt.
  • Für die Investitionspauschalen, welche die Kommunen frei für ihre Investitionen einsetzen können, sind im Jahr 2025 unverändert 446 Mio. € vorgesehen.
  • Die Härtefallförderung für den Bau von Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen wird im Jahr 2025 in Höhe von 165 Mio. €fortgesetzt. Dabei wird die Verwendungsmöglichkeit der Mittel für die Förderung der Sanierung von Wasserversorgungsanlagen in Härtefällen im Jahr 2025 einmalig von 40 % auf 60 % erhöht. Von dieser Förderung profitieren vor allem kleinere Gemeinden im ländlichen Raum.
  • Für die Straßenausbaupauschalen, die der Freistaat den Gemeinden nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gewährt, stehen 2025 85 Mio. € zur Verfügung.Zur zielgenauen Unterstützung von finanzschwachen und konsolidierungswilligen Gemeinden stehen im Jahr 2025 erneut 100 Millionen Euro für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen zur Verfügung.

Die allgemeinen Finanzzuweisungen nach Art. 7 BayFAG für Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis steigen im Jahr 2025 auf insgesamt rund 911 Millionen Euro. Dies bedeutet eine Steigerung um 2,9 Prozent beziehungsweise 26 Millionen Euro. Dazu gehört neben den sogenannten Pro-Kopf-Beträgen auch das Aufkommen an Gebühren, Geldbußen und Verwarnungsgeldern, das den Kommunen überlassen wird. Daneben erhalten die Landratsämter zur Erfüllung ihrer staatlichen Aufgaben außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs – wie schon im Vorjahr – erneut insgesamt 71 zusätzliche Stellen.

Vor dem Hintergrund der steigenden Ausgabendynamik wird mit den kommunalen Spitzenverbänden der bereits begonnene Prozess der Überprüfung von Aufgaben und Standards weiterverfolgt. Hierzu wird unter Federführung der Staatskanzlei eine staatlich-kommunale Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Bayerische Staatsregierung wird auch hier zukünftig im konstruktiven Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden bleiben und dahingehende Bestrebungen intensivieren.

(Text: Bayerischer Landtag, MdL Manuel Knoll)

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