Nach welchem Recht spricht Detmold Recht: oder etwa gar nicht?

Amtsgericht Detmold Außenansicht | Foto: © Bild: www.ag-detmold.nrw.de CC
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Seit Jahren sind latente Gesundheits- und Umweltgefahren zur Zeit ungenutzter und ehemaliger militärischer Liegenschaften – vor Ort speziell dem Schießstand Hakedahl – ebenso existent, als ungelöst.

Spätestens mit der Rückkehr britischen Militärs müsste es dem Ungläubigsten einleuchten, dass hier so Einiges nicht mit rechten Dingen zu gegangen sein kann und geht, dass täuschen, tarnen und vertuschen angesagt ist und dies auf allen Ebenen von Behörden, Justiz und Politik.

Obwohl die wesentlichsten Defizite:

a) Milliarden ohne Einsatz gebliebener, bzw. zweckendfremdet eingesetzter EU-Konversionsmittel,

b) fehlende NATO-Freigaben,

c) Gefährdungen der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der NATO, sowie

d) fehlende Rechtsfähigkeit der in erster Linie agierenden BImA Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

stets klar definiert waren, sah sich die Justiz nie veranlasst demzufolge rechtswidrige Verfahrensabläufe zu korrigieren.

Zu heute, 29. Juni 2022, 12.00, hatte Michael Wölfinger, der als Direktor des Amtsgerichtes Detmold auch die Aufgaben des Pressesprechers wahrnimmt, Terminsetzung für eine Erklärung mit belastbarem Nachweis, wie vor dem Hintergrund des Urteiles 10 E 772/94 vom 29. Juni 1998 des Verwaltungsgerichtes Gießen, die hier gegenständlichen Grundbucheintragungen rechtskonform sind, bzw. was widrigenfalls die Konsequenzen daraus sind.

Aus der angesprochenen Entscheidung geht hervor, dass die Bundesrepublik Deutschland
erst mit Abschluss einer Überlassungsvereinbarung eine Grundbuch-Eintragung zu ihren
Gunsten erwirken kann.

Da sie – siehe Lepsius, Deutsches Recht auf NATO Truppenübungsplätzen, S.91/92 – aber gerade bei den Alt-Requirierungen auf diese weitestgehend verzichtet hat, kann somit bei den von den alliierten Streitkräften beschlagnahmten Liegenschaften keine Eintragung auf sie erfolgen, da die Liegenschaften ja noch von deren Truppen beschlagnahmt sind.

Daher muss dort nach wie vor Deutsches Reich Wehrmachtsfiskus oder dazu Entsprechendes eingetragen sein, wobei die Liegenschaften – wie explizit in Detmold – unter amerikanischer oder englischer Selbstverwaltung stehen.

Als sicher nachvollziehbar vorausgesetzt wurde zudem, dass die bisherige Verweigerungshaltung zu Ergänzungsfragen führt, nämlich:

e) ist das nunmehr unübersehbare Fehlverhalten seiner Behörde aus eigenem Antrieb oder Veranlassung Dritter – welcher? – entstanden und

f) schützt er dieses aus Verzweiflung oder in wissentlicher Fortsetzung?

Das auch jetzt noch anhaltende Schweigen ist eine überdeutlich klare Sprache und sollte all Jenen zu denken geben, welche sich in Demos bzgl. der Senne engagieren, vor Allem aber auf einer betroffenen Fläche gebaut oder erworben haben, welche Konsequenzen falsche Grundbucheintragungen bedeuten!

Erich Neumann, freier investigativer Journalist www.cmp-medien.de
über Kavalaris International Press Organisation https://kavalaris.press
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Bürgerreporter:in:

Erich Neumann aus Kempten

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