Urteil über 16 Monate Haft wegen fahrlässiger Tötung
Heute wurde das Urteil über den Unfallverursacher des tödlichen Verkehrsunfalls vom 31.03.2008 gesprochen.
In der Verhandlung wurde deutlich, dass der Angeklagte ca. 8 Flaschen Bier a´0,5 Liter getrunken haben soll. Dies wurde anhand des ärztlichen Gutachtens über den Blutalkohol des Unfallverursachers herausgefunden. Mit einem Blutalkoholspiegel von deutlich über 1,5 Promille sei dann der Unfallverursacher von der Arbeitsstelle nach Hause gefahren, als es kurz vor Amönau zu dem tragischen Verkehrsunfall mit dem 14-jährigen Ingmar Dittmann gekommen ist.
Das Urteil, welches noch nicht rechtskräftig ist, lautet auf 1 Jahr und 4 Monate Haft ohne Bewährung und 2 Jahre Führerscheinentzug. Dabei blieb der Richter 2 Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Richter wies darauf hin, dass ein Antrag auf Revision innerhalb von einer Woche möglich sei, auch im Hinblick darauf, dass die Richter der Revisionskammer erfahrungsgemäß milder entscheiden würden.
Hallo Reimund,
der Unfall mit Deinem Sohn ist mir sehr nah gegangen, hat mich lange beschäftigt und macht dies noch.
Eigentlich hätte ich erwartet, dass ich so etwas wie Freude empfinde, wenn der Fahrer verurteilt wird, aber da ist gar nichts.
Es macht nichts ungeschehen und ob es etwas verändert ?
Ich würde gerne wissen, was das Urteil für Dich bedeutet ?
Grüße
Michael Hoffsteter