Bewährung für Unfallfahrer von Amönau
Heute, am 06.11.2008, erging das Urteil am Landgericht Marburg, gegen den Unfallfahrer, der am 31.03.2008 zwischen Wetter und Amönau den 14-jährigen Schüler Ingmar Artur Dittmann tötete. 16 Monate Haft ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 1.500€, zu zahlen an einen gemeinnützigen Verein in Raten zu 75€ monatlich, so das Urteil.
Während der Beweisaufnahme kam ich mir als Vater so vor, als müsse ich mich dafür entschuldigen, dass mein Sohn, der offenkundig durch Alkoholeinfluß getötet wurde, sich zum Zeitpunkt des Unfalls mit seinem Fahrrad auf der Straße befand. Wie verkehrt ist diese Welt, wenn Täter zu Opfern stilisiert werden? Wie geht unsere Rechtsprechung mit alkoholisierten Verkehrsteilnehmern um, die enthemmt auf viel zu schmalen Straßen rasen und zumindest schwächere Verkehrsteilnehmer gefährden? Wird Alkohol im Straßenverkehr immer noch als Kavaliersdelikt angesehen? Oder schützt sich vielleicht der Gesetzgeber selbst, wenn auf Volksfesten "ein zweites Mass" als nicht so schlimm angesehen wird? Zieht sich der Alkoholkonsum, mit anschließendem Individualverkehr durch alle Schichten unserer Gesellschaft? Macht dieses Verhalten Halt vor der Judikative und Exekutive, wenn die Legislative schon das Trinken propagiert? Alles Fragen, die dieses Urteil und vergangene Urteile aufwerfen. Diese Fragen werden wohl nie beantwortet werden, aber zum Nachdenken sind sie allemal.
Mit dem heutigen Urteil ist die juristische Aufarbeitung des "Falles" abgeschlossen worden, da beide Parteien erklärten keine Rechtsmittel einzulegen. Mein Wunsch auf einen mutigen Richter zu treffen war vergebens. Meine Trauer bleibt und meine Wut auf die behördliche Untätigkeit wächst! Eile tötet nicht, sondern alkoholbedingtes, enthemmtes Fahren! Die steuerbegünstigte Lüge, dass Eile tötet, steht offenkundig als Verkehrsschild an der L3091 zwischen Wetter und Amönau.
Bürgerreporter:in:Reimund Dittmann aus Angelburg |
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