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Stadt-, Markt-, Gemeinderat, was darf er und was muss er ...

In loser Folge möchte ich Ihnen Auszüge aus der Bayerischen Gemeindeordnung vorstellen. Darin werden die Aufgaben und Pflichten der Städte, Marktgemeinden und Gemeinden beschrieben und die der Stadt-, Markt- und Gemeinderäte als gewählte Vertreter der Bürger.
Dazu verweise ich ausdrücklich auch auf die Internetseiten des Bayer. Innenministeriums, denen diese Angaben entnommen wurden.

Aber Vorsicht, was in der Gemeindeordnung oft so eindeutig erscheint, birgt manchmal oder oft auch die Tücken der rechtlichen Auslegung!

Wenn Sie auf das Bild klicken, können Sie den Text ersehen.

Dieser Service richtet sich auch ausdrücklich an amtierende Stadt-, Markt- und Gemeinderäte in Bayern, welche leider, meiner Meinung nach, nur zu oft diese Gemeindeordnung nicht gelesen, geschweige denn ihre Verpflichtung daraus verstanden haben.

Die Hervorhebungen (in Gelb) stammen von mir.

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