Spahn plant Notfall (Triage) Software
Behandlung oder nicht? Software entscheidet!
Still und leise wurde Mitte Februar wieder einmal ein bedenklicher Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums auf den Weg gebracht. Während hierzulande alle mit Corona, politischem Unvermögen und einer zunehmend gespaltenen Gesellschaft beschäftigt sind, zeigt sich CDU-Bundesminister Jens Spahn – zumindest beim Produzieren von Gesetzesentwürfen – fleißig wie eh und je. Es kann bei der Theorie bleiben, wenn wir uns kümmern.
Ziel: Die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten und die Gesundheitsversorgung zielgerichtet weiterzuentwickeln.
Im Klartext: Optimierung der Wirtschaftlichkeit der "überlebenden" Krankenhäuser. Die Daseinsvorsorge für das eingesetzte Kapital, nicht für die Gesundheit der (Wähler) Bürger. Gesicherte Einnahmen von jährlich über 500.000 € für die Statistik sind gesichert. Zahlen müssen die gesetzlich Versicherten.
Künftig soll eine Software in Notaufnahmen darüber entscheiden, wie dringend der Behandlungsbedarf ist, ob man ambulant bzw. stationär bleiben darf oder zum Hausarzt gehen muss. Die Sicherheit von Patientinnen und Patienten steht auf dem Spiel. Warum? Die Entscheidung trifft ein Computer.
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung BTDrs. 19/26822
(Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG).
Das Sterben darf weiter kein Tabu sein!
Bürgerreporter:in:Siegfried Räbiger aus Oberhausen (NW) |
4 Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.