BI-Strabs-Dahlenburg Info-Mail - Wilfried Reiser informiert - Ausbau K 35 - Haushalt - Ausfall Kindergartengebühren
Liebe Mitstreiterinnen,
liebe Mitstreiter,
ich will heute über meine Einschätzung zu einer geplanten Maßnahme hier im Flecken Dahlenburg berichten, in der Hoffnung, dass sich hieraus auch Denkanstöße nicht nur für die eigene Kommune, sondern auch für andere Kommunen und Bürgerinitiativen ableiten lassen. Ich kommuniziere diese Einschätzung bewusst nur in der Funktion des Sprechers unserer Bürgerinitiative BI-Strabs-Dahlenburg und nicht als Öffentlichkeitsreferent „aktive Bürger“.
Ich werfe einen Blick in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 für den Flecken Dahlenburg. Dieses Dokument ist öffentlich einsehbar als Anlage der Tagesordnung der 7. Sitzung des Umwelt-, Bau- und Straßenbauausschusses des Flecken Dahlenburg, am 25.11.2020.
Ich will an dieser Stelle nicht den Haushaltsplanentwurf kommentieren, sondern lediglich auf eine Position aufmerksam machen.
Es ist geplant die K35 (Ellringer Straße) grundhaft zu sanieren. Diese Kreisstraße befindet sich ortsausgängig zum Teil auf Gemeindegebiet. Es ist unstrittig, dass der Landkreis Baulastträger ist und die Kosten der grundhaften Sanierung, die im Übrigen notwendig erscheint, zu tragen hat.
Nicht nachvollziehbar für mich ist der Sachverhalt, warum der Flecken Dahlenburg für den Gehwegbau dieser Straße 145.000 EUR als Investitionsprojekt plant. Als Investitionszuweisungen sind vom Land für den Gehwegbau 34.000 EUR veranschlagt.
Nach meiner Rechtsauffassung ist der Flecken Dahlenburg ohne Not bereit, dem Landkreis eine Gefälligkeitsinvestition zuteil werden zu lassen. Und das in einer Situation, in der der Flecken Dahlenburg auf Grund der vorgetragenen Fehlbeträge gemäß NKomVG zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verpflichtet ist. Nach meiner Kenntnis besteht diese Verpflichtung in 2020 nur für 5 Gemeinden und eine Samtgemeinde im gesamten Landkreis Lüneburg. Die Betroffenen werden wissen, wer gemeint ist. Wer mehr an diesem Thema interessiert ist, den verweise ich auf das Internet.
Der Gehweg ist in der aktuellen Verfassung weder reparaturbedürftig, geschweige denn sanierungsbedürftig. Er wird aller Voraussicht nicht breiter werden und somit keine erhöhte und zusätzliche Sicherheit für die Anlieger mit sich bringen. Will heißen, dass die Anlieger im Vergleich zu der jetzigen Situation keinen Vorteil genießen. Vor diesem Hintergrund wäre auch eine anteilige Beitragspflicht gemäß Straßenausbaubeitragssatzung nicht gegeben, wenn wir kein Moratorium hätten. Indes ist mit Sicherheit anzunehmen, dass eine Sanierung des Gehweges erforderlich sein wird, wenn die Kreisstraße ausgekoffert werden sollte. Sollte nicht hier das Verursacherprinzip zur Geltung kommen?
Wenn der Landkreis „seine“ Straße saniert und im Zuge dieser Sanierung intakte Nebenanlagen, die sich im Gemeindeeigentum befinden, beschädigt, dann muss auch der Verursacher für die Kosten aufkommen. Nur wenn dieser Sachverhalt vom Rat und von der Verwaltung nicht eingefordert wird, wird dieses „Geschenk“ sicher gern entgegengenommen.
Die Kommune hat nicht nur Pflichten. Sie hat auch Rechte. Diese müssen selbstbewusst vorgelagerten Gebietskörperschaften deutlich gemacht werden. Im anderen Fall muss es erlaubt sein auf folgenden Sachverhalt hinweisen zu dürfen.
Es ist zutreffend, dass der Haushalt durch Ausfall der Kindergartengebühren in Schieflage gerät. Die Gesamtkosten des Kindergartenbetriebs belaufen sich auf jährlich ca. 875.000 EUR. Das Land Niedersachsen zahlt 250.000 EUR, der Landkreis, als eigentlicher Träger der Tageseinrichtung, zahlt 170.000 EUR. Bei der Kommune bleiben ca. 455.000 EUR hängen, Jahr für Jahr mit steigender Tendenz. Hier zeigt sich einmal mehr, dass die Zahlungswilligkeit des Landkreises eine andere Qualität hat als die unterwürfige Zahlungsbereitschaft der Kommune.
Es ist natürlich leichter über die Anhebung der Hebesätze der Realsteuern und der örtlichen Aufwandssteuern zu sinnieren, als mit dem Landkreis über Zuständigkeiten zu ringen.
Vorgenanntes Beispiel zeigt einmal mehr, dass sich wenig Gedanken zur tatsächlichen Bedarfserkennung grundhafter Sanierung, auch für Nebenanlagen, gemacht werden. Diese Ist-ja-nicht-mein-Geld-Mentalität muss ein Ende haben. Zuversichtlich stimmt mich indes ein kürzlich ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg aus September 2020. Mehr als 4 Jahre nach Ausstellung der Gebührenbescheide für den Ausbau zweier Straßen in Hanstedt, hat das Verwaltungsgericht den Klägern Recht gegeben. Die klagenden Anlieger erhalten ihre geleisteten Beiträge von der Gemeinde zurück. In der Urteilsbegründung kommt das Gericht zu dem Schluss, dass zwar die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde an sich nicht zu beanstanden sei, jedoch der Ausbau der beiden Straßen nicht so erfolgte, dass die Funktion für die Anlieger verbessert worden ist. Das ist aber eine Grundvoraussetzung für die Beitragserhebung.
Es lohnt sich allemal für seine Rechte zu kämpfen.
Beste Grüße von
Wilfried Reiser
Der Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung von Wilfried Reiser bei myheimat eingestellt.