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Fahrradrecht: Welchen Abstand muss ein Autofahrer beim Überholen einhalten?

Beim Überholen muss der Autofahrer einen Abstand vom Radfahrer halten, der 1,5 bis 2 Meter beträgt.
Rechnet man alles zusammen - 1,5 Meter Abstand zum Rad, 0,8 Meter Breite des Radlers und 0,8 bis 1 Meter Abstand des Rades zum Straßenrand -, wird klar, dass korrektes Überholen in der Stadt meist nur möglich ist, wenn der Autofahrer auf eine andere Spur ausweichen kann.

Achtung: Dabei muss der Autofahrer den Vorrang des Verkehrs auf der anderen Spur beachten. Auf keinen Fall darf er sich einfach auf die nächste Spur quetschen. Auch Radfahrer müssen bei Überholvorgängen Sicherheitsabstände einhalten. Auch hier wird eine "Handbreit Abstand" im Zweifel zu wenig sein.

Darf ein Auto überholen, wenn auf der Gegenspur ein Radfahrer entgegenkommt? Theoretisch könnte man überholen, wenn die Abstände passen. Die Abstandswerte von 1,5 bis 2 Metern sind aber so groß, dass man praktisch kaum eine so breite Straße finden wird. Dann besteht Wartepflicht für den Wagen.
aus:
http://www.stern.de/auto/service/fahrradrecht-die-...

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7 Kommentare

Andreas, ich dachte schon, es kommt die nächste Stufe: selbsthaftende Handgranaten... :-))

> "Wer sich auf der Straße nicht sicher ist auf dem Rad sollte versuchen auf den Fußweg zu fahren auch wenn es Verboten ist (...) Fahren Sie Fahrrad dort wo sie in ruhe Fahren können und wenn man das Rad erst bis dorthin schieben muß"

Seh ich ähnlich.

Rad und Auto sollte man nur in verkehrsberuhigten Bereichen mischen. Im normalen Straßenverkehr geht das in die Hose oder hält viele Leute vom Radeln ab, weil sie sich nicht in den Verkehrsfluss trauen.
Sind immerhin nicht alles nur junge Rennradler, sondern auch normale Leute, die mal fahren wollen.

Radwege (wieder) her!

Autofreie Wochenenden wären manchmal auch nicht schlecht, so zwischen April bis September... :-))

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