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Das geht gar nicht: Kfz - unnötiges laufenlassen von Motoren im Stand kann bis 200 € kosten!

Mit dem Auto zum Glascontainer fahren und dann noch während der Entsorgung den Motor laufen lassen!

Frau/Mann geht einkaufen (o.ä.) und der Rest der Familie sitzt im Wagen und warten bei laufendem Motor!

Für Kurzstrecken kann man auch das Rad nehmen (mit Korb oder Tasche -. dort kann man eine Menge transportieren)

DAZU:
Laufenlassen der Motoren:

Unnötiges laufenlassen von Motoren im Stand (warmlaufen) ist laut Straßenverkehrs-Ordnung verboten. Eine Ausnahme besteht für Taxen bei tieferen Temperaturen. Beschwerden nehmen die Polizeidienststellen, aber auch der Bereich Umwelt und Natur entgegen.
Es handelt sich dabei um kein „Kavaliersdelikt“. Verstöße gegen die genannten Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Lassen Sie Ihren Wagen häufiger stehen. Fahrradfahren ist leiser, umweltfreundlicher, sparsamer und bei Kurzstrecken oft schneller.

Wie hoch ist der Benzinverbrauch?
Bei drei Minuten Leerlauf verbrauchen Sie ebenso viel Kraftstoff wie bei einem Kilometer Fahrt.

Wann ist das Laufenlassen eines Motors unnötiger Lärm?
Das unnötige Laufenlassen des Motors ist nicht nur ein Unterfall des unnötigen Lärms, sondern auch der vermeidbaren Abgasbelästigung. Das Laufenlassen eines Motors ist unnötig, wenn ein ausreichender technischer Grund dafür nicht vorliegt oder wenn es über das bei sachgerechter Benutzung notwendige Maß hinausgeht. Der Verordnungsgeber hat für das Laufenlassen eines Fahrzeugmotors im Leerlauf eine Einschränkung nicht der Zeit, sondern dem Zweck nach angeordnet.
Muss

Muss eine konkrete Gefährdung bestimmter Personen vorliegen?
Eine konkrete Beeinträchtigung bestimmter Personen durch Abgasbelästigung muss nicht festgestellt werden, es reicht die abstrakte Gefährdung

Rechtsgrundlagen
Diese gesetzlichen Grundlagen geben nur den groben Rahmen vor, deren Einhaltung für alle Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich sein sollte, um ein gedeihliches Miteinander zu ermöglichen:

Das Landesimmissionsschutzgesetz Brandenburg (LImschG) § 3 Abs. 1 besagt: „Jeder hat sich so zu verhalten, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalles möglich und zumutbar ist.“ Weiter in Abs. 3 „Es ist verboten, lärm- oder abgaserzeugende Motoren unnötig anzulassen oder laufen zu lassen.“

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 30 Abs. 1 besagt: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.“

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 49 Abs. 1 Nr. 25 besagt: „Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über den Umweltschutz nach § 30 Abs. 1 … verstößt.“

Der Bußgeldkatalog des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sieht bei einem Verstoß gegen § 3 Abs. 3 LImschG eine Geldbuße von 25 bis 200 Euro vor.

(teilweise aus: http://www.potsdam.de/cms/dokumente/10022998_19562...)

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2 Kommentare

Ok, verboten ist verboten... aber...

> "Mit dem Auto zum Glascontainer fahren und dann noch während der Entsorgung den Motor laufen lassen!"

Mal abgesehen davon, dass sowas ja nur kurz ist, kann ich das nur nachvollziehen, wenn der Fahrer sitzen bleibt und jemand anders kurz aussteigt...

> "Frau/Mann geht einkaufen (o.ä.) und der Rest der Familie sitzt im Wagen und warten bei laufendem Motor!"

Das wird man wohl nur machen, wenn es kalt ist oder wenn der Wagen defekt o.ä. ist und man Angst hat, dass er nicht wieder anspringt ;)

> "Für Kurzstrecken kann man auch das Rad nehmen (mit Korb oder Tasche -. dort kann man eine Menge transportieren)"

Wer die Zeit hat, ständig hinzufahren... ansonsten sammelt sich da schnell zu viel an... ausserdem wird es immer riskanter, mit dem Rad zu fahren... ist vielen auch zu kompliziert geworden (hier son Streifen, da kein Streifen, da andere Streifen, dort Radweg, da wieder kein Radweg, da ein "anderer" Radweg (also doch kein Radweg), usw.)

Was den Benzinverbrauch betrifft, ist das Privatsache - ob jemand Fahrradreifen oder Benzin verbraucht, ist sein Ding...

Abgase... sind inzwischen auch nicht mehr so schlimm...

Lärm... wenn das weiter weg passiert (an Sammelstellen z.B.) ist das ja egal... ansonsten hab ich eher Stress durch Nachbarschaftslärm (Bohren, Kinder, Schuhe auf Treppenstufen, Hunde, Poltern, Musik, TV, Feiern, Pinkeln, usw)...

Da scheinen einige Polizisten etwas neben der Mütze zu stehen bzw. sie sind zu faul um gegen derartige Umweltschweine vorzugehen. Die Polizei in Neumarkt/Opf. hat mir wg. Beschwerden und Anzeigen mitgeteilt, dass man den Motor bis zu 10 Minuten laufen darf während dem man die Scheiben vom Eis und Schnee befreit; denn schließlich ist die Verkehrssicherheit wichtiger als der Umweltschutz (O-Ton eines Neumarkter Polizisten der für den Straßenverkehr zuständig ist). Des weiteren teilte mir das Polizeipräsidium der Oberpfalz in Regensburg mit, dass es sich hier nur um eine Ordnungswidrigkeit im unteren Bußgeldbereich handelt. Da ich dies seit über einem Jahr hinnehmen musste, trotz mehrerer Anzeigen habe ich das Bayer. Innenministerium informiert und Dienstaufsichtsbeschwerde, gegen all diejenigen die derart dummes Zeug schwatzten, eingelegt, aber von München kam genauso ein Schwachsinn. Auch alle Umweltorganisationen (BUND usw.) die ich gebeten hatte, etwas dagegen zu unternehmen haben sich nicht gemeldet. Nach meinen Berechnungen haben diese Nachbarn mit ihren 2 Dieselfahrzeugen 1 Jahr lang ca. 3x die Woche durchschnittlich 3 Minuten den Motor laufen lassen, also ca. 17 Stunden unnötig!
Und die Hälfte davon morgens um 3.30Uhr unter meinem Schlafzimmerfenster.
Nunmehr habe ich eine Beamtenbeleidigungsklage am Hals weil ich den Polizisten wegen seiner Untätigkeit als Halbtagspolizisten bezeichnet habe und die Umweltverschmutzer, eine rumänische Familie, sind straffrei davongekommen.

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