Pferdeäpfel werden zur Plage und Gefahr
Pferdeäpfel auf der Auebrücke sind nicht nur unansehnlich, sondern können auch - besonders bei Dunkelheit, eine Gefahr für Fußgänger darstellen. Fahrradfahrer werden auf dieser Brücke laut Gebotsschild ja ebenfalls zu Fußgängern degradiert, obwohl sie fahrenderweise den Hinterlassenschaften der Vierbeiner besser ausweichen könnten.
Wie sagte doch der Jogger im Hintergrund: „Fünf Meter weiter ist es grün.“ Und: „So etwas findet man inzwischen überall“.
Was meint der Jurist dazu? „Bundeseinheitlich gilt § 32 StVO (Straßenverkehrsordnung). Dieser besagt, dass auf öffentlichen Straßen Verschmutzungen verboten und zu beseitigen (wenn zumutbar) bzw. kenntlich zu machen sind, wenn sie eine Gefährdung oder Erschwerung des Verkehrs bewirken.
Nach einer Verwaltungsvorschrift hierzu gilt dies insbesondere auch für Viehkot.
Eine solche Gefährdung oder Erschwerung ist bei Tierkot gegeben, denn insbesondere bei Nässe kann sich ein rutschiger Schmierfilm bilden.
Muss der Kot entfernt werden, geschieht dies grundsätzlich auf Kosten des Verantwortlichen.
Geringfügige Behinderungen bleiben allerdings außer Betracht. Es kommt also auf die Größe des Haufens (Verschmutzungsausmaß) und seine Lage (Position, Bedeutung, Nutzung der Straße) an.“
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Bürgerreporter:in:Dieter Hurcks aus Burgdorf |
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