Dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid auch in Niedersachsen?

Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien
zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung
von Kohlendioxid

Dazu der §2, Absatz 5 des Gesetzentwurfes:
Die Länder können durch Landesgesetz bestimmen, dass eine Erprobung und
Demonstration der dauerhaften Speicherung nur in bestimmten Gebieten zulässig ist oder in bestimmten Gebieten unzulässig ist.

Das heißt also, es gibt kein absolutes "Nein" der Länder bezüglich der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid.

Somit ist eine dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid auch in Niedersachsen möglich!

Bürgerreporter:in:

Wolfgang Obst aus Burgdorf

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