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Eine prekäre Verkehrssituation in Heessel.

Eine prekäre Verkehrssituation.
Eine hoffentlich seltene Verkehrssituation ereignete sich am 26.03.2018 (Montag)
um 16.35 Uhr auf der Dorfstraße in Heessel.
Ein PKW-Fahrer wollte mit seinem Wagen aus dem Burgweg kommend nach Burgdorf fahren.
Die auf der Dorfstraße befindliche Fußgänger-Ampel zeigte “ROT“.
Die von Beinhorn kommenden Autos hielten vorschriftsmäßig an der Haltelinie
auf der Dorfstraße vor der Einmündung des Burgweges.
Ebenfalls hielten die aus Burgdorf kommenden Fahrzeuge vor der Fußgänger-
Ampel.
Der aus dem Burgweg kommende PKW-Fahrer wollte mit seinem Wagen den Freiraum auf der für ihn vorfahrtsberechtigten Dorfstraße zwischen der Haltelinie
und der Fußgängerampel für die Einfahrt auf die Dorfstraße nutzen.
In diesem Augenblick kam aus Beinhorn ein Kleintransporter mit Anhänger und dieser fuhr mit erhöhter Geschwindigkeit in der 30 km/h-Zone an den vor der Haltelinie stehenden Autos vorbei und wollte auch den Freiraum vor der Ampel
nutzen, um schnellstmöglich diesen Straßenbereich zu durchfahren.
Er ignorierte offensichtlich die “ROT“-zeigende Fußgängerampel.

Dabei gefährdete der Fahrer des Transporters den aus dem Burgweg kommenden PKW-Fahrer erheblich. Dieder konnte nur durch ein sofortiges Anhalten eine
Kollision mit dem Transporter vermeiden. Viel Platz war nicht mehr. Bei einem Linksabbiegen in Richtung Beinhorn hätte das sofortige Anhalten nicht gereicht.
Aus dieser Verkehrssituation ergibt sich die Frage:
Wie würde ein Verkehrsrichter im Schadensfall über die Schuldfrage entscheiden?

2018-03-26-b-sc

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Dorfstraße HeessselVerkehrssituation

3 Kommentare

Vor Wagen A, vor der Straße Burgweg, ist das eine durchgezogene Linie? Und ist dort ein Schild "Bei rot hier halten?"
Wenn ja ist der Wagen mit Anhänger offenbar bei Rot (in den Kreuzungsbereich) gefahren...

Hallo Herr Breuer,
danke für Ihren Kommentar.
Hierzu:
Vor dem Wagen A gibt es eine "unterbrochene" Haltelinie
und es gibt ein Schild "bei Rot hier halten".
Das Schild "bei Rot hier halten" ist sehr klein ausgefallen
und für die aus Beinhorn kommenden Fahrzeuglenker
schlecht erkennbar.

Ich finde den Artikel mit einem verlinkten Urteil (recht neu) leider nicht wieder. Über die Suchmaschine habe ich den Artikel auch nicht gefunden. Allerdings gabs mehrere Seiten die im Grunde folgendes aussagen:

So wie es bisher wohl geregelt ist, scheint das Schild nur eine "Empfehlung" zu sein an der Haltelinie zu halten. Sollte dies also ignoriert werden kann es höchstens zur missachtugn der Haltelinie kommen. Meine das kostet 10€.
Kommt jemand aus der Seitenstraße/Grundstück und es kommt zum Unfall, hätte derjenige wohl die Hauptschuld zu tragen. Der Haltelinienignorierer eventuell eine Mitschuld.

Aber ich bin kein Anwalt. Wie es genau aussieht kann wohl nur ein Anwalt sagen. Und wie ein Richter entscheidet ist ja auch nie sicher. (Recht haben und Recht bekommen...)

Schön zu lesen das der Autofahrer so vorausschauend gefahren ist und rechtzeitig bremsen konnte.
Vorausschauendes fahren ist heutzutage auch eher selten. Jeder will noch schnell bei gelb rüber, Radfahrern lässt man keinen Platz obwohl es vorgeschrieben ist, kurz warten wenn jemand rückwärts rangiert oder an engen stellen doch mal auf die Vorfahrt verzichten...

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