Eine prekäre Verkehrssituation in Heessel.
Eine prekäre Verkehrssituation.
Eine hoffentlich seltene Verkehrssituation ereignete sich am 26.03.2018 (Montag)
um 16.35 Uhr auf der Dorfstraße in Heessel.
Ein PKW-Fahrer wollte mit seinem Wagen aus dem Burgweg kommend nach Burgdorf fahren.
Die auf der Dorfstraße befindliche Fußgänger-Ampel zeigte “ROT“.
Die von Beinhorn kommenden Autos hielten vorschriftsmäßig an der Haltelinie
auf der Dorfstraße vor der Einmündung des Burgweges.
Ebenfalls hielten die aus Burgdorf kommenden Fahrzeuge vor der Fußgänger-
Ampel.
Der aus dem Burgweg kommende PKW-Fahrer wollte mit seinem Wagen den Freiraum auf der für ihn vorfahrtsberechtigten Dorfstraße zwischen der Haltelinie
und der Fußgängerampel für die Einfahrt auf die Dorfstraße nutzen.
In diesem Augenblick kam aus Beinhorn ein Kleintransporter mit Anhänger und dieser fuhr mit erhöhter Geschwindigkeit in der 30 km/h-Zone an den vor der Haltelinie stehenden Autos vorbei und wollte auch den Freiraum vor der Ampel
nutzen, um schnellstmöglich diesen Straßenbereich zu durchfahren.
Er ignorierte offensichtlich die “ROT“-zeigende Fußgängerampel.
Dabei gefährdete der Fahrer des Transporters den aus dem Burgweg kommenden PKW-Fahrer erheblich. Dieder konnte nur durch ein sofortiges Anhalten eine
Kollision mit dem Transporter vermeiden. Viel Platz war nicht mehr. Bei einem Linksabbiegen in Richtung Beinhorn hätte das sofortige Anhalten nicht gereicht.
Aus dieser Verkehrssituation ergibt sich die Frage:
Wie würde ein Verkehrsrichter im Schadensfall über die Schuldfrage entscheiden?
2018-03-26-b-sc
Vor Wagen A, vor der Straße Burgweg, ist das eine durchgezogene Linie? Und ist dort ein Schild "Bei rot hier halten?"
Wenn ja ist der Wagen mit Anhänger offenbar bei Rot (in den Kreuzungsbereich) gefahren...