myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Versicherungen gegen Naturkatastrophen wie Corona

In den momentanen Zeiten, die von einem Kampf gegen das Virus, von dem Blick auf die Tendenz von neuen Infektionen und Todeszahlen, von Diskussionen rund um Kontaktverbote und vor allem Schließungen von Schulen und Geschäften bzw. Einschränkungen unternehmerischer Tätigkeiten geprägt sind, drängt sich immer häufiger die Frage in den Vordergrund, ob es denn Versicherungen gegen Naturkatastrophen wie Corona gibt.

Ist Corona eine Naturkatastrophe?

Bevor es um den möglichen Versicherungsschutz von Naturkatastrophen im Zusammenhang mit Corona geht, kann man zunächst darüber streiten, ob dieser Virus und die entsprechende Pandemie überhaupt als eine solche Naturkatastrophe angesehen werden kann. Auf der einen Seite wird eine solche Katastrophe definiert als natürlich entstandene Veränderung von Erdoberfläche oder Atmosphäre mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Lebewesen wie natürlich auch den Menschen.

Andere Definitionen reden von Katastrophen, welche durch natürliche Vorgänge und ohne Mitwirken des Menschen entstehen. Ganz gleich, ob es eine Naturkatastrophe ist oder nicht, hat Corona auf jeden Fall katastrophale Auswirkungen und das weltweit. Behandelt wird der Virus versicherungstechnisch aber definitiv anders als beispielsweise andere eindeutige Naturkatastrophen wie Erdbeben, Vulkanausbrüche, Tornados oder auch Lawinen und Erdrutsche.

Betriebsunterbrechungsversicherung gegen den Verdienstausfall

Die zuletzt genannten Naturgefahren gelten - beim Einschluss von Elementargefahren - in der Betriebsunterbrechung als versicherte Risiken, was auch zum Beispiel auf Feuer, Diebstahl und einen normalen Sturm zutrifft. Kommt es durch diese Gefahren zu einem Sachschaden, der die Betriebsunterbrechung zur Folge hat, leistet die Versicherung entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen für den Verdienstausfall.

Im Gespräch mit Torsten Krause, Versicherungsfachmann von tarif-held.de weist er noch auf folgendes hin: "Corona und die entsprechenden wirtschaftlichen Folgen bedürfen allerdings einer zusätzlichen Klausel, die in vielen Versicherungen nicht vorhanden ist - zumindest nicht ohne nachträglichen Einschluss."

Absicherung der Betriebsschließung durch Behörden

Die Verdienstausfälle wegen Corona gehen auf eine so genannte behördliche Schließung zurück. Das Infektionsschutzgesetz ermächtigt durch den Paragrafen 28 nämlich die Behörden zur Umsetzung des Seuchenschutzes, Unternehmen zum Schließen oder zum reduzierten Betrieb zu zwingen. Bei der Katastrophe Corona ist das der Fall, um eine zu schnelle Verbreitung des Virus zu verhindern.

Nur mit dem Einschluss der behördlichen Schließung wird die Betriebsunterbrechungsversicherung zur Betriebsschließungsversicherung und schließt auch diese entsprechenden finanziellen Risiken in den Versicherungsumfang ein. Leider ist diese Klausel in den meisten laufenden Versicherungen nicht enthalten, weil es ein Thema ist, welches hierzulande eher stiefmütterlich behandelt wurde (Quelle).

Zu sicher hat man sich bisher vor solchen Gefahren gefühlt, was ein deutliches Umdenken für die Zukunft erfordert.

Gegenüberstellung verschiedener Tarife zum optimalen Schutz

Auch wenn die Hoffnung dahin geht, dass so etwas nicht wieder vorkommt, weiß man jetzt um die Gefahr und sollte sich nach einer entsprechenden Betriebsschließungsversicherung umschauen. Hierbei ist es dann sehr wichtig, die verschiedenen Angebote sehr genau zu studieren, um keine versteckten Überraschungen zu erleben. Einige Versicherer reduzieren den Versicherungsumfang im Rahmen der Betriebsschließungsklausel nämlich lediglich auf eine Auswahl bestimmter Risiken, sodass unbekannte Viren - wie jetzt Corona - nicht abgesichert wären.

Hierdurch sichern sich die Versicherungsunternehmen gegen zu hohe und vor allem nicht einzuschätzende Risiken ab, um bei zu hohen Massen an fälligen Versicherungsleistungen selber nicht in eine finanzielle Schieflage zu geraten. Eine solche Vorsichtsmaßnahme betrifft auch häufige Ausschlüsse von Pandemien. Daher muss auch darauf geachtet werden, dass solche Pandemien eben von vornherein ausgeschlossen sind.

Schließlich kann im Vorfeld nicht abgeschätzt werden, ob sich ein solches Risiko noch einmal weltweit verbreitet. Für einen selber bedeutet es so oder so dann den Bedarf einer ausreichenden Absicherung, ganz unabhängig davon, ob Unternehmen nur vor Ort oder auf der ganzen Welt damit zu kämpfen haben.

Weitere Beiträge zu den Themen

RatgeberCoronavirusVersicherung

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite