Gravierende Sicherheitsmängel beim „1. Tag der offenen Geiseltal-Seebrücke“ – Ordnungsamt in der Pflicht
Die Idee als solche einen „Tag der offenen Seebrücke“ zu veranstalten war und ist gut, die Ausführung war aber mehr als mangelhaft, teileweise sogar eine Gefährdung für Leib und Leben! Zudem scheint gegen Auflagen des LMBV bewusst verstoßen worden zu sein, unter denen die Veranstaltung hätte stattfinden dürfen. Ebenso wurde mehrfach in grober Weise gegen die Versammlungsstätten-Verordnung verstoßen, so dass das ständig vor Ort anwesende Ordnungsamt der Stadt Braunsbedra diese Veranstaltung hätte eigentlich abbrechen, bzw. einschreiten und Änderungen hätte anordnen müssen. Die Redaktion will mit diesem Artikel aufzeigen wo die Sicherheitsmängel lagen und Anregungen zu einer Verbesserung geben.
Der Redaktion liegen Auflagen des LMBV für die Durchführung der Veranstaltung im Hafengelände Braunsbedra vor, die von der Stadt nicht eingehalten wurden. Schreiben der LMBV vom 25.09.2014: „.. zwischenzeitlich liegt der LMBV eine schriftliche Anfrage der Stadt Braunsbedra zur Durchführung von geführten Begehungen der Seebrücke vor. Diese wurde zwischenzeitlich positiv beantwortet, da aus fachlicher Sicht der LMBV nichts dagegen spricht (nur an Wochenenden und bei Tageslicht, sowie Nutzung von Gelände, das sich bereits außerhalb des Bergrechtes befindet)“. Auf direkte Befragung einer bei der Veranstaltung Vorort weilenden Person des Ordnungsamtes in Bezug zu diesen Auflagen, war dem Ordnungsamt davon nichts bekannt.
Auf einem Foto, das den Bürgermeister von Braunsbedra zeigt, ist deutlich ein Sicherheitsmangel in Bezug auf eine richtige Absicherung des Zugangs zur Seebrücke sichtbar. Den großen Höhenunterschied von rund 40 cm, zwischen dem Hafenvorplatz und der Seebrücke, hat man mit „einer“ einfachen Holzpalette versucht auszugleichen. Dabei noch nicht einmal die gesamte Breite des Seebrückenweges abgedeckt, sondern nur etwa ein Drittel. Wer dies nicht beim Verlassen der Seebrücke beachtete, tätigte automatisch einen Schritt von 40 cm Tiefe. Man beachte, dass diese Gefahr bei Dunkelheit sich noch enorm erhöhte.
Aus unserer Sicht lagen auch grobe Verstöße gegen das Hygienegesetz von Seiten der GET beim Verkauf und der Herstellung von Lebensmitteln auf der Seebrückenplattform vor. Darunter: Fehlendes fließendes Kalt-und Warmwasser und Kühlung von Lebensmitteln. Platzieren von leicht verderblichen Lebensmitteln in direkter Sonneneinstrahlung. Denn der Verkaufsstand muss mit einer Handwaschgelegenheit mit fließendem Wasser, Einweghandtüchern und Seifenspender ausgestattet sein. Ein Eimer, eine Schüssel mit Wasser reicht nicht aus. Darüber hinaus muss eine Abwasserentsorgung vorhanden sein. Wenn die Seebrückenplattform tatsächlich dauerhaft mobil bewirtschaftet werden soll, muss unbedingt auf die Einhaltung der Hygienevorschriften bestanden werden!
Bei technisch unterstützten Veranstaltungen im Freien gelten besondere Bestimmungen in Bezug auf die Sicherheit von elektrischen Anlagen, diese wurden im Bereich der Livemusik nicht eingehalten. So wurden elektrische Verteilungsstecker und Verlängerungskabel eingesetzt, die dafür nicht zugelassen sind. Dies war auf den ersten Blick ersichtlich, trotzdem schritt das Ordnungsamt nicht ein. Eigentlich hätte in Verbindung mit dem Lasereinsatz am Abend ein verantwortlicher Veranstaltungstechniker dies überprüfen und die Anlage abnehmen müssen. Es bestand nicht nur eine Gefahr für die Gäste sondern auch insbesondere für die Musiker!
Verbleiben wir noch auf der Seebrücke. Nach Auflage der LMBV war die Veranstaltung nur bei Tageslicht gestattet. Wie aber auf einem Foto ersichtlich (extra aufgestellter Bauzaunelement wurde mit einer Neonleuchte versehen) war von vornherein vorgesehen die Veranstaltung auch in der Dunkelheit weiter durchzuführen, was ja auch bis rund 20 Uhr erfolgte. Nun ist es vorgeschrieben, dass für Veranstaltungen eine getrennte Notbeleuchtung vorhanden sein muss, diese fehlte vollkommen! Wäre das Strom-Aggregat, an dem die Stromversorgung der Seebrücke noch immer hängt ausgefallen, dann wäre die gesamte Seebrücke ins Stockdunkle gefallen. Jetzt denken wir noch mal zurück an die einzelne Holzpalette die als Stufe zur Seebrücke diente, unvorstellbar was sich dort hätte alles ereignen können. Es sollte auch erwähnt werden das 80% des Weges von der Seebrücke bis zum Bus-Shutle Einstiegs in vollkommener Dunkelheit getaucht waren.
Da der Rücktransport der Gäste von der Seebrücke zum Aussichtspunkt nur sehr schleppend von statten ging und sich eine lange Warteschlange bildete, entschlossen sich ganze Familienpulks im Taschenlampenlicht die ungesicherte Böschung der Hafenbaustelle zu erklimmen, um auf den Parkplatz zu gelangen. Ein grober Verstoß gegen die Auflagen des LMBV die das Personal des Ordnungsamtes einfach verantwortungslos zuließ! Wobei auch die Verantwortungslosigkeit der Personen, die sich dort über die Böschung auf den Weg gemacht hatten (zudem noch mit Kindern) betont werden muss.
Die Abendveranstaltung nach Einbruch der Dunkelheit auf dem Parkplatz und dem Bereich des Aussichtspunktes war dann in Bezug auf Sicherheitsversäumnisse, bzw. –mängel der Supergau. Dazu gehörten das uneingeschränkte Besteigen des Aussichtsturms ohne entsprechende Beleuchtung und Kontrolle der Belastbarkeit durch die Personenzahl. Stolperfallen durch freiliegende Schienen von Ausstellungsstücken, mangelnde Beleuchtung (zwei kleine Strassenlampen reichten einfach für die große Fläche nicht aus. Das komplette Fehlen einer Notbeleuchtung. Fluchtwege waren nicht ausgewiesen und entsprechend beleuchtet. Rettungsdienste, die eigentlich bei dieser Größe von Veranstaltung vorgeschrieben sind waren nicht sichtbar.
Bei einer Panik hätte der lapidare Bauzaun die Massen nicht gehalten. Die Leute wären mit Sicherheit die Böschung hinabgestürzt. Das unkontrollierte Abstellen von Fahrrädern im Bereich des Abgangweges, wäre bei einem Fluchtvorfall zu einem gefährlichen Hindernis geworden. Die zulässige Personenzahl auf dem Veranstaltungsgelände von 2 Personen auf 1 qm wurde weit überschritten. Dies alles darf sich bei der nächsten Veranstaltung nicht wiederholen!
Das städtische Ordnungsamt konnte ihrer zugewiesenen Doppeltrolle als Ordnungskraft für die Veranstaltung und als Ordnungsbehörde, deren Aufgabe die Überprüfung und Überwachung darstellt, nicht gerecht werden. Bei der nächsten Veranstaltung sollte man sich nur auf die Überprüfung und Überwachung einlassen!
Es ist davon auszugehen, dass dieser Artikel großes Aufsehen und eine lebhafte Diskussion hervorrufen wird, im Interesse der Sicherheit und dem weiteren Umsetzen von Veranstaltungen im Hafenbereich Braunsbedra aber wohl äußerst wichtig ist. Die Redaktion hat mehrere Tage gewartet, da aber kein Medium sich des Sicherheitsthemas angenommen hat, nun die Initiative ergriffen und den ersten Artikel dazu veröffentlicht.
Weitere Berichte zum „1. Tag der offenen Seebrücke“ findet der Interessierte hier. Neu auch unter Wasserturmland-Magazin auf Facebook!
Bürgerreporter:in:Krohn Jürgen aus Braunsbedra |
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