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Allgemeinverfügung zur 2. Teilfreigabe des Geiseltalsees lässt auf sich warten .......

Nachdem das Bergamt die 2. Teilfreigabe des Geiseltalsees mit der Seeflächenfreigabe bis Frankleben bekanntgab, überarbeitet jetzt der Saalekreis die Allgemeinverfügung dazu. Sie regelt, was auf und im See zulässig ist. Wo ist Baden erlaubt? Wo dürfen Boote ins Wasser gesetzt werden? Darf geangelt werden?

Dabei verwundert es einen, dass erst nach der 2. Teilfreigabe an einer Allgemeinverfügung gearbeitet wird und diese nicht schon zeitgleich zur Teilfreigabe vorlag. Zudem die Badestrände doch schon seit Jahren im sogenannten Gesamtplan ausgewiesen sind. Verwunderlicher weise aber alle 3 ausgewiesenen Badestrände nicht in den Teilfreigaben einbezogen sind, sie wurden ausgeklammert. Genauso ausgeklammert wie der Hafen von Braunsbedra, obwohl laut amtlichen Aussagen die Sanierung des Ufers dort erfolgreich abgeschlossen wurde.

Auch wo Boote ins Wassergesetzt werden können, bzw. sollen steht doch schon seit Jahren fest. Es kommt einem so vor als wolle man mit allen Mitteln versuchen den Zeitraum bis zu einer endgültigen Nutzung der bisherigen Teilflächen hinaus zu schieben. In der freien Wirtschaft könnte man so nicht arbeiten. Erst wenn die Allgemeinverfügung in Kraft tritt, können Freizeitkapitäne und Bürger wirklich eine See-Fläche nutzen, die so groß ist wie etwa 800 Fußballfelder.

Skurril hört es sich auch an, dass der Müchelner Stadtrat dazu am 20.02.2014 erstmal über eine Allgemeinverfügung diskutierte und dazu Hinweise abgeben will. Der Landrat Frank Bannert von der CDU hatte zwischenzeitlich angekündigt, dass die neue Allgemeinverfügung im März präsentiert werden soll, wann sie beschlossen und in Kraft treten soll ist noch nicht bekannt. Die anstehende Kommunalwahl im Mai und seine Wiederwahl zum Landrat, lässt aber doch hoffen, dass bis dahin diese Angelegenheit positiv abgeschlossen ist.

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