Allgemeinverfügung für die 2. Teilfreigabe des Geiseltalsees steht!
Ab heute greift die weitere Teilfreigabe am Geiseltalsee reell. Denn nun kann die südliche Seehälfte von Mücheln bis Frankleben weitestgehend genutzt werden. Dies nicht nur von Freizeitkapitänen, sondern erstmals auch von Anglern, Tauchern und Surfern. Der Saalekreis schaffte nun die Voraussetzung dazu, indem er die dafür nötige Allgemeinverfügung in Kraft setzte.
Sie regelt, was erlaubt ist und was nicht. Zum Beispiel ist Kitesurfen weiterhin untersagt. Endlich kommt ein weiterer Strandbadbereich dazu, was auch dringend erforderlich ist, denn es konnte nicht mehr vermittelt werden warum man auf das kühle Nass verzichten soll.
Der neue Badestrand ist eigentlich kein neuer sondern wurde schon in den letzten Jahren intensiv von Gästen und der Bevölkerung wild genutzt – offene Anarchie im Geiseltal! So auch von den weiterhin verbotenen Kitesurfern, von denen bisher mehr auf dem Geiseltalsee anzutreffen waren als Segelboote! Mit den Kitesurfern kann man aber über Bootsliegeplätze usw. nicht verdienen. Ob man sich mit einem weiteren Verbot des Kitesurfens einen Gefallen tut schneit fraglich – touristisch gesehen auf keinen Fall.
Weitere interessante Bürgertourismus Berichte findet man auf www.wasserturmland-magazin.jimdo.com!
Bürgerreporter:in:Krohn Jürgen aus Braunsbedra |
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