Überfall auf ZDF-Team, bisher keine Haftbefehle! -- Gemeinsame Meldung von Polizei und Staatsanwaltschaft in Berlin --
Ermittlungen wegen des Angriffs auf ein ZDF-Kamerateam vom 1. Mai 2020
Unter Federführung der Staatsanwaltschaft Berlin – Abt. 231 – ermittelt der polizeiliche Staatsschutz gegen eine Gruppe von etwa 15 Personen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung.
Mitglieder dieser Personengruppe stehen im Verdacht, in Absprache mit den übrigen Angehörigen der Gruppe sechs Mitarbeiter des ZDF gezielt u.a. mit einem metallenen Gegenstand angegriffen und fünf Mitarbeiter teilweise erheblich verletzt zu haben.
Die Aufklärung der Tat ist angesichts der Dynamik und Unübersichtlichkeit des Geschehens aufwändig und schwierig. Es sind eine Vielzahl von Zeugen zu vernehmen.
Die bislang vorliegenden Zeugenaussagen ergeben nicht in allen Details ein einheitliches Bild.
Sechs Personen aus der Gruppe der Angreifer konnten zeitnah nach der Tat in Tatortnähe vorläufig festgenommen werden.
Sie sind nach polizeilichen Erkenntnissen teilweise der „linken Szene“ zuzurechnen.
Ob dieser Umstand möglicherweise die Tatmotivation begründete, ist aktuell Gegenstand der Ermittlungen, gleichermaßen wie die Frage, ob es einen Zusammenhang zwischen der Tatbegehung und der Versammlungslage auf dem Rosa-Luxemburg-Platz gibt.
Die Voraussetzungen für den Erlass von Haftbefehlen lagen nicht vor, weil die Beweislage für einen dringenden Tatverdacht nicht ausreichte oder keine Haftgründe gegeben sind.
Die Ermittlungen dauern an
Kommentar von Volker Dau:
Ich bin mit vielen Kollegen und Freunden im journalistischen Bereich doch erschüttert wenn es in solchen Fällen von extremistischen Gewalttaten gegen Berufskollegen nicht zu entsprechender Ahndung kommt und Voraussetzungen für Haftbefehle verneint werden!
Aus unserer Berufserfahrung wissen wir wie schnell es sonst manchmal zu Haftbefehlen kam!
Da zwingt sich wohl manchmal schon der subjektive Eindruck auf das Täter aus bestimmten Richtungen von "Diensten oder Politikern" besonders "geschützt" werden?
Bei anderen Richtungen reicht das Auffinden eines Parteiausweises vermeintlich aus der falschen Richtung für härteres Vorgehen oder nicht wohl je nach Bundesland?