myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Tag der Menschenrechte 2023

Zum Tag der Menschenrechte: Höchste Zeit für Kursumkehr in der
Flüchtlingspolitik 

Am Sonntag, 10.12.2023, jährt sich zum 75. Mal die Verkündung der unter dem Eindruck systematischen Unrechts im Zweiten Weltkrieg entstandenen Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Angesichts der zunehmend restriktiven Flüchtlingspolitik, die grundlegende Rechte aus dieser Erklärung missachtet, mahnt der Flüchtlingsrat NRW einen menschenrechtsbasierten Umgang mit Schutzsuchenden an.

Beschlüsse hinsichtlich immer weiterer Ausgrenzung und Entrechtung von Schutzsuchenden, die zur rechtlichen Umsetzung gelangen, prägen insbesondere in diesem Jahr das politische Geschäft. Das Menschenrecht auf Asyl nach Art. 14 AEMR als Basis des Flüchtlingsschutzes steht auf dem Prüfstand. So höhlt die geplante Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die u. a. Push-Backs und Inhaftierungen an den Außengrenzen legitimieren soll, dieses individuelle Asylrecht geradezu aus.

Auf nationaler Ebene haben zuletzt der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder auf ihrem Gipfeltreffen am 06.11.2023 u. a. die Einführung einer Bezahlkarte und den verlängerten Bezug (36 statt 18 Monate) der das Existenzminimum unterschreitenden Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beschlossen. Diese Maßnahmen verletzen Schutzsuchende in ihren Menschenrechten auf angemessene Gesundheitsversorgung (Art. 25 AEMR) und Bildung (Art. 26 AEMR).

„Menschenrechte stehen allen Menschen gleichermaßen zu“, so Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Schon bestehende Differenzierungen immer weiter zu verstetigen und zu vertiefen, gefährdet die Wirksamkeit der AEMR grundsätzlich.“ Denn die Folgen des aktuellen Entrechtungskurses gehen über die Situation von Asylsuchenden hinaus. Bereits in der Gründungserklärung des Flüchtlingsrats NRW von 1986 heißt es, der Umgang mit Flüchtlingen sei „einer der Prüfsteine für das Funktionieren der Demokratie“. Die Aushebelung eines universalen Menschenrechts wie des Rechts auf Asyl stellt eine Bedrohung für die Freiheiten aller Menschen dar.

„Dieses Prinzip gilt heute ebenso wie damals“, so Naujoks. „Wer die Schwächsten in der Gesellschaft angreift, der greift die ganze Gesellschaft an – wir alle sind gefragt, uns dagegen zu stellen!“

Dieser Text stammt aus der Feder des Flüchtlingsrates Nordrhein-Westfalen höchstpersönlich.

Weitere Beiträge zu den Themen

Tag der MenschenrechteFlüchtlinge2023

1 Kommentar

  • Bea S. am 09.12.2023 um 15:14

„Menschenrechte stehen allen Menschen gleichermaßen zu“

"Die Aushebelung eines universalen Menschenrechts wie des Rechts auf Asyl stellt eine Bedrohung für die Freiheiten aller Menschen dar."

Absolut.

Vielen Dank für Ihren Bericht, Frau Rüdig.

Beteiligen Sie sich!

Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

Glasklare FotosMakroPoesieNahaufnahmenBildergalerieverblühtFrüchteNaturOktoberNahaufnahmeGedankenHerbst

Meistgelesene Beiträge