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Flüchtlingsrat NRW fordert: Kirchenasyl respektieren

Kirchenasyl respektieren, Schutzräume bewahren! Flüchtlingsrat NRW fordert vom Land aktives Bekenntnis und klare Erlasslage

Nach einem Abschiebungsversuch am 10.07.2023 aus dem Kirchenasyl in der Evangelischen Kirchengemeinde Lobberich/Hinsbeck (Stadt Nettetal) befindet sich ein kurdisches Ehepaar aus dem Irak laut einer Pressemitteilung der Evangelischen Kirche im Rheinland vom 13.07.2023 nun in Abschiebungshaft.

„Das Kirchenasyl bot bislang einen Schutzraum, der für Flüchtlinge in Härtefällen Stabilität und Sicherheit bedeutet hat. Seit 1995 besteht eine Vereinbarung zwischen dem zuständigen NRW-Ministerium und Kirchenvertreterinnen, wonach die die Behörden im Regelfall Kirchenasyle zu respektieren haben“, so Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Der gewaltsame Abschiebungsversuch aus dem Kirchenasyl stellt einen eklatanten Verstoß gegen diese Vereinbarung dar!“

Derzeit gibt es dem Ökumenischen Netzwerk Asyl in der Kirche NRW zufolge etwa 140 laufende Kirchenasyle in NRW. Die Nachfrage ist sehr hoch, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass Dublin-Überstellungen weiterhin in Staaten erfolgen, in
denen Schutzsuchenden Gewalt, eine unzumutbare Unterbringungs- und Versorgungslage oder Kettenabschiebungen drohen.

Birgit Naujoks: „Versuchte Abschiebungen aus Schutzräumen wie in Nettetal-Lobberich sind ein absoluter Tabubruch. Ministerin Paul muss sich nun eindeutig zum Kirchenasyl und der bestehenden Vereinbarung bekennen und für ihre Einhaltung sorgen! Auch andere Schutzräume wie Krankenhäuser sind, wie im schwarz-grünen Koalitionsvertrag noch angekündigt, umfassend zu respektieren. Die Landesregierung muss dringend durch verbindliche Erlasse für Rechtssicherheit sorgen!“

Diese Nachricht stammt vom Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen höchstpersönlich.

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