30 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz
30 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz – endlich weg damit!
Am 01.11.1993 trat das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Kraft. Mit seinen diskriminierenden und entwürdigenden Restriktionen dient es einzig dem politischen Ziel der Abschreckung von Schutzsuchenden. Anlässlich des 30-jährigen Bestehens dieses unsäglichen Sondergesetzes fordert der Flüchtlingsrat NRW im Rahmen der Kampagne „Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“ dessen Aufhebung und ruft zur Teilnahme an bundesweiten Aktionstagen vom 28.10. bis 01.11.2023 auf.
Derzeit zeigen sich viele Parallelen zu den politischen Diskussionen Anfang der 1990er Jahre, die letztlich u. a. zur Einführung des AsylbLG führten. Wieder reagieren Politikerinnen auf anhaltende Fluchtbewegungen nicht mit konstruktiven Vorschlägen für eine menschenwürdige Aufnahme, sondern mit einer zunehmend enttabuisierten Abschottungsdebatte und flüchtlingsfeindlicher Stimmungsmache.
„Es scheint, als habe die Politik nichts aus den letzten 30 Jahren gelernt. Die im AsylbLG verankerte Absenkung von Sozialleistungen hat nie den von Politikerinnen behaupteten Effekt sinkender Flüchtlingszahlen bewirkt, sondern nur zu einer in jeder Hinsicht unangemessenen Versorgung geführt, die Betroffene in ihren grundlegenden Rechten verletzt“, mahnt Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die ihm konkret zur Prüfung vorgelegten Normen des AsylbLG bereits als verfassungswidrig eingestuft; im Urteil vom 18.07.2012 (1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11) heißt es: „Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ Wahrscheinlich noch in diesem Jahr entscheidet das BVerfG über weitere Teile des AsylbLG und wird aller Voraussicht nach auch deren Verfassungswidrigkeit feststellen.
Erneut geraten derzeit wieder die sozialen Rechte von Schutzsuchenden ins Visier: So werden Forderungen nach weiteren Kürzungen der bereits am Existenzminimum bemessenen Leistungen des AsylbLG oder nach einer zusätzlichen Einschränkung der Gesundheitsversorgung laut. Aktuell steht der Vorschlag einer Bezahlkarte für Asylsuchende im Raum – die Folgen wären eine weitere Entmündigung der Leistungsempfängerinnen und die Missachtung ihrer individuellen Bedürfnisse.
Birgit Naujoks: „Dass Flüchtlingsministerin Paul der Bezahlkarte eine klare Absage erteilt hat, ist ein guter Anfang. Doch es braucht mehr: Wir erwarten von der nordrhein-westfälischen Landesregierung, dass sie sich gegenüber dem Bund für die gänzliche Abschaffung des AsylbLG einsetzt. Solange dieses Gesetz weiterhin Bestand hat, muss sie außerdem mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für eine möglichst bedarfsgerechte Versorgung von Schutzsuchenden sorgen.“
Ich unterstütze die Forderungen des Flüchtlingsrats, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen, uneingeschränkt. Mit der darin verankerten Absenkung unter die als Existenzminimum festgelegte Höhe, ist der zum Leben notwendige Bedarf nicht zu decken.
Geld ist wahrlich genug da in Deutschland, und zwar in einem gigantischen Ausmaß das jede Vorstellung übertrifft. Es wird von der Politik, die im Prinzip von den entsprechenden Großspendern aus gutem Grund finanziert wird, nicht annähernd zur Mitfinanzierung unseres Gemeinwesens herangezogen.
Aus diesem Grund verfügt die Hälfte aller Haushalte, das sind immerhin über 40 Millionen Einwohner*innen, mittlerweile nur noch über 1,4 % der Vermögenswerte - von Bürgergeldbezieher*innen bis hin zu Leuten mit mittlerem Einkommen. Kein Wunder dass es da ein Hauen und Stechen und Neid um jeden Euro gibt, den man selbst gut gebrauchen könnte. Während eine kleine Elite also weiterhin ihre Partys feiert, lebt etwa ein Drittel unserer Einwohner in Armut, d.h. sie besitzen keinerlei Rücklagen oder haben Schulden. Aber das ist nicht durch die Flüchtlinge verursacht!
Mit einer Umverteilung von oben nach unten durch eine gerechte Besteuerung, könnten ausreichend Kitas, Schulen oder Wohnungen finanziert und gebaut werden, und es könnte die nötige Beschulung und Sprachförderung von Migrant*innen erfolgen, die dann gezielt in den Arbeitsmarkt integriert werden könnten. Denn diese Menschen wollen nichts lieber als eine Arbeitserlaubnis um sich eine Existenz aufzubauen, wovon auch unser Land profitieren würde. Es werden zum großen Teil auch Arbeitskräfte für einfache Tätigkeiten dringend gesucht, für die es weniger wichtig ist, von Anfang an perfekt deutsch zu können. Wir brauchen jedes Jahr mehrere huntertausend Zuwanderer als Arbeitskräfte um unsere Sozialsysteme zu stabilisieren. Warum nutzen wir nicht die Chance mit den Menschen, die zu uns wollen oder schon hier sind?