Streetart 'Paste-up' - Kleben statt sprühen ...
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Ich bin ein Fan von Street Art jeglichen Couleur. Freunden dieser Kunst sind die entsprechenden FaceBook-Gruppen und -Seiten sehr zu empfehlen.
PS:
Hier mal ein LINK zu den verschiedenen Änderungsstufen des § 303 StGB von 1871 bis 2005.
Nun werde ich aber sehr nachdenklich.
Anläßlich eines jeglichen Wahlkampfes machen sich unsere Politischen Parteien bzw. deren Gehilfen ein jedes Mal strafbar, da doch sehr oft auch bzw. geziehlt "wild" plakatiert wird. Wird dies eigentlich auch verfolgt ... ?