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"Weil uns doch kein anderer mehr nimmt!" Alltagsbegleiter/Innen nach § 87 b Abs. 3 SGB XI.

Diese traurige Aussage habe ich von werdenden Alltagsbegleitern nach § 87 b Abs. 3 SGB XI während eines Seminars bekommen. Durchweg einheitlich. Es handelt sich oft um ältere Frauen, ab Mitte 45 aufwärts, die älteste Teilnehmerin über 60ig, die durch plötzliche Arbeitslosigkeit in die Lücke nicht vorhandener Altenpflegekräfte gedrängt werden, unter dem schön klingenden Namen „Pflegeleistungshelfer“ oder „Alltagsbegleitung“ usw. Man muss sich das vorstellen. Erwachsene Frauen, die in ihrem Beruf und ihrem Leben eine Menge geleistet haben, Kinder groß gezogen, Familien versorgt oder mitversorgt haben, alleine oder alleinerziehend dastehen, sind wegen ihres Alters auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr attraktiv.
Wertlos? Nicht ganz. Der Gesetzgeber und die Lobby der Altenpflegeheimträger haben eine Lücke erkannt, den Fachkraftmangel in der Pflege zu beschönigen über die Schiene des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes, in dem Leistungsverbesserung u.a. durch Betreuungskräfte versprochen wird. Wobei der Alltagsbegleiter für viele nur ein Strohhalm ist. Ein Muss. Und gerade für ältere Frauen ab 50 Jahre. Entsprechende Schulen boomen. Man muss nur im Internet schauen.
Da mutet es doch schon als zynisch an, wenn die Bundesregierung z.B. erwägt 200 Millionen EUR in die EBOLA-Krise zu investieren. Das Geld ist also da. Was nicht da ist, ist der Respekt vor den älteren Menschen, insbesondere den älteren Frauen hier vor der eigenen Haustür, die unverschuldet in Not geraten sind. Sie übernehmen eine Rolle, deren Aufgabe eigentlich Familienangehörigen obläge, die aber ihre eigene Verantwortung auf Dritte abgeschoben haben. Bei der nächsten Kritik an Alltagsbegleitern, die in der Hierarchie wohl die unterste Stufe in einer Altenpflegeeinrichtung bekleiden, soll dies wohl bedacht sein.
Dem haftungsrechtlichen Risiko im Umgang mit dementiell erkrankten Menschen, steht deren Dank und Zuneigung gegenüber. Verständlich. Aber, die manchmal verlangte Mehrleistung in Form von „kleinen Pflegeeinsätzen“ durch Alltagsbetreuer hat da nichts zu suchen.
Wer traut sich dagegen etwas zu sagen? Die Angst, wenn ich etwas sage, auch noch diesen Job zu verlieren, überwiegt. Die Einsicht der eigenen Grenzüberschreitung, einfach gesagt, die eigene Überforderung bleibt auf der Strecke. Der Stressfaktor ist hoch und wird kaum adäquat vergütet. Handelt es sich bei manchen nur um einen Halbtagsstelle, ist die Not groß und der zweite Job angesagt.
Eine Lobby hat diese Gruppe nicht. Die Frage, wem das Ganze Nutzen bringt, dürfte sich von alleine beantworten.

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1 Kommentar

...HIER lacht das Geld von der EU. --- Gelder für die Ausbildung zum Alltagsbetreuer kommen aus dem Topf ***EU-Sozialfonds***. --- Jede Einrichtung darf selbst über den Ausbildungsinhalt entscheiden. --- Die Ausbildungszeit beträgt meist drei Monate, was die Arbeitslosenstatistik erfreut. --- WURDE schon ein ausgebildeter Teilnehmer nach dem Praktikum in ein Arbeitsverhältnis übernommen??? --- WER mehr zur aktuellen Arbeitsmarktpolitik erfahren möchte, schaue in meinen myheimat-Beitrag ***GESUCHT wird ein Interessenvertreter für MADE-IN-GERMANY*** --- Eingestellt am 24.03.2015, zu finden unter SUCHWORTE ***Berlin***Gitte***Kompass***.
Gruß Gitte Garbrecht

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