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Opposition darf nicht antreten und beklagt undemokratische Verhältnisse / Mitglieder erklären ihren Austritt

Bielefeld (fei). Eigentlich hätte die jüdische Kultusge­meinde allen Grund zur Freude: Die „hohen Feiertage" um Jom Kippur, Laubhüttenfest und Simchat Tora sind abgeschlos­sen, das interreligiöse Abrahamsfest ist in vollem Gang. Hinter den Mauern der Synagoge aber brodelt es gewaltig. Grund ist die anstehende Gemeindevertre­terwahl am 6. Oktober, die für ei­nige Gemeindemitglieder zu ei­ner Farce zu verkommen droht.

„Der Gemeindevorstand ver­sucht, uns systematisch auszu­schließen", klagt der Bielefelder Rechtsanwalt Alois Wasser, des­sen Zorn sich insbesondere ge­gen den offiziellen Ansprech­partner der Gemeinde Paul Yu­val Adam und dessen Ehefrau Irith Michelsohn richtet. Letz­tere hatte bis 2011 als Vorsit­zende fungiert und stellt sich nun erneut zur Wahl. Adam hin­gegen sei laut Beschluss des Obersten Schieds- und Verwal­tungsgerichts beim Zentralrat der Juden zu Unrecht im Amt, agiere „im rechtsfreien Raum".

Für Wasser und fünf Mitstrei­ter Grund genug, bei der Ge­meindevertreterwahl den Hut in den Ring zu werfen. Trotz fristge­recht eingereichter Kandidatur aber wurde die „Opposition" für die Wahl nicht zugelassen. Was­ser habe seine Kultussteuer nicht bezahlt, so die Begrün­dung der Wahlkommission.

Nachvollziehen kann Wasser diese Entscheidung nicht: Der Einzug der Steuer sei ein Verwal­tungsakt, auf den er keinen Ein­fluss hätte. „Zum anderen geht aus der Wahlordnung nicht her­vor, dass eine Kandidatur an die Steuer-Zahlung geknüpft ist." Per einstweiliger Verfügung ver­suchte Wasser erfolglos, doch noch auf die Wahlliste gesetzt zu werden. Es handele sich um „in­nerkirchliche Angelegenhei­ten", urteilte das Verwaltungsge­richt und zerstörte so die Hoff­nung der Opposition.

Für Wasser ist die Spitze des Eisbergs damit erreicht. „Seit Jahren hoffen wir auf Gerechtigkeit und laufen dabei gegen Wände", sagt Wasser mit Blick auf den Ausschluss von Mitgliedern und die intransparente Buchführung des Vorstandes. „Da wird permanent gegen demokratische Grundsätze verstoßen." Schädlich sei das vor allem für die öffentliche Wahrnehmung der Gemeinde, bedauert Wasser. Auch deshalb habe er nun seinen Austritt erklärt. „Judentum kann auch anders erlebt werden", sagt er. Die Kultusgemeinde war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Quelle: Neue Westfälische, Samstag 28.09.2013

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4 Kommentare

Ich bedauere sehr, dass du ausgetreten bist. Ein Kämpfer weniger!

Liebe Gisela,

aus dem Judentum kann man m.E. nicht austreten. Nur, wenn man in eine andere Religion konvertiert. Ich möchte nur nicht, dass meine Kultussteuer einer Michelsohn oder einem Adam zugute kommt. Dass es keinen Zuschuß über einen Landesverband für meine Mitgliedschaft gibt. Dies geht in Deutschland nur über den öffentlichen "Kirchenausstritt".

Lieber Alois,

Ich hatte auch den Austritt aus der Kultusgeneinde gemeint. Gut, aber wenn man immer wieder gegen Wände rennt, hat es auch keinen Sinn.

Es macht mich traurig wenn man sieht, dass aktive Mitglieder ausgegrenzt werden. Wie auch in Koblenz.

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