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Herbstkonzert der Musikschule

Einen musikalischen Herbstzauber präsentierten die Schülerinnen und Schüler der Musikschule Biberbach e. V. beim Herbstkonzert in der Aula der Grundschule Biberbach. Nicht nur die Musiker freuten sich über das erste LIVE-Konzert seit Pandemiebeginn, auch die Zuschauer genossen die niveauvolle Kulturveranstaltung der Musikschule.

Zu Beginn des Konzertes begeisterte der Kinderchor unter der Leitung von Elisabeth Balser mit dem Titelsong aus dem Musical „Schabernackel“. Mit einer kleinen szenischen Darbietung erzählte der Chor mit Tanz, Gesang und Schauspiel vom Schabernackel, der Titelfigur des Musicals und entführte das Publikum damit in die Welt der Zauberei. Es folgten überzeugende und niveauvolle Solobeiträge am Klavier, der Gitarre und Querflöte. Für Abwechslung sorgte das Celloensemble mit zwei Gospels, das Tenorblockflötenensemble sowie das irische Ensemble. Mit einem ganz neuen Klang präsentierte sich das Gitarrenensemble unter der Leitung von Oliver Kolek am Ende des Konzertes. Gemixt mit Drumcomputer, Gesang und E-Bass interpretierten die Schülerinnen und Schüler den Elektro-Popsong „Das Model“.

Am Mittwoch, 10. November 2021 lädt die Musikschule Biberbach e. V. um 19:30 Uhr ins Sportheim Biberbach zur diesjährigen Jahreshauptversammlung ein. Neben den Berichten des Vorstandes, der musikalischen Leitung und der Geschäftsstelle steht in diesem Jahr auch das Thema "Zukunftsräume der Musikschule" auf der Tagesordnung. Unabhängig von der Corona-Pandemie werden die Räumlichkeiten, die in Biberbach für Musikunterricht zur Verfügung gestellt werden, immer weniger. Diese Raumsituation kann dazu führen, dass der Unterricht für Biberbacher Familien nicht mehr so flexibel und kostengünstig anboten werden kann. Die Musikschule möchte Mitglieder und Nichtmitglieder im Rahmen der Jahreshauptversammlung um Mithilfe, Ideen und Engagement bitten, damit die Musik in Biberbach und Umgebung weiterhin lebendig bleit und einen Beitrag zur Kultur und Bildungspolitik vor Ort leisten kann. Es gilt die 3G-Regel. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.

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