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Für mittelschwere Schnappatmung sorgen bei vielen Autofahrern vor allem Radfahrer, die sie an der Ampel rechts überholen....

Müssen Radfahrer Autos vorbeilassen?
Wo und wie müssen Radler fahren?
Ist der Radweg nicht Pflicht für Radfahrer?
Müssen Radfahrer Autofahrer überholen lassen?
Mit wie viel Abstand müssen Autofahrer überholen?
Dürfen Radfahrer Autos auch rechts überholen?

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15 Kommentare

...versteht man darunter eine Anlage für den Radverkehr, die durch bauliche Maßnahmen, durch Markierung und/oder durch verkehrsregelnde Maßnahmen geschaffen wird. Zu den Radverkehrsanlagen gehören demnach benutzungspflichtige Sonderwege für Radfahrer mit den StVO-Zeichen 237 , 240 , 241 , also Radwege und Radfahrstreifen, aber auch Radwege ohne Benutzungspflicht und Schutzstreifen sowie Fahrradstraßen mit Zeichen 244 . Seit 1997 wird in der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung zwischen benutzungspflichtigen und nicht benutzungspflichtigen Radwegen unterschieden. Pedelecs bis 25 km/h gelten als Fahrräder; andere motorisierte Zweiräder sind keine Fahrräder und dürfen Radwege grundsätzlich nicht benutzen. Ausnahmen von diesem Verbot werden innerorts durch Zusatzzeichen (z. B. 1022-11, Mofas frei ) für Mofas und kenntlich gemacht. Auf Radwegen außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen. Ob dies generell auch für S-Pedelecs mit Motorunterstützung über 25 km/h gilt, ist unklar. Viele S-Pedelecs sind bisher als (Leicht-)Mofa zugelassen und dürften demnach auf Radwegen fahren. Das Bundesverkehrsministerium veröffentlichte am 30. November 2012 im Verkehrsblatt jedoch eine Rechtsauffassung, nach der sie als Kleinkrafträder Radwege nicht benutzen dürften...(aus Wikipedia)...

Deshalb nochmal (und nix anderes war gemeint!): Es gibt keine generelle Radwegsbenutzungspflicht. Unter bestimmten Vorraussetzungen muss man einen (vorhandenen) Radweg benutzen, unter anderen Voraussetzungen eben nicht. Dazu kommt natürlich noch, dass der Radweg "befahrbar" sein muss...und wer sich als Beispiel mal mit dem Fahrrad zwischen Hannover Wülfel und Wilkenburg bewegt, der wird schnell feststellen, dass dies nicht gefahrlos möglich ist...da dieser schlicht nicht befahrbar ist.

Deshalb lautet mein Appell noch immer:
Leben und Leben lassen und einfach mal ein wenig miteinander...dann passt das schon!

"Es gibt keine generelle Radwegsbenutzungspflicht."

Das habe ich oben bestimmungsgemäß erläutert, eben in dem Sinn, wie es auch bei Wiki steht. Der hier zitierte Satz ist zweideutig und könnte (wird!) von Leuten, die mit den Verkehrsregeln auf Kriegsfuß stehen, häufig so verstanden, dass die gekennzeichnete Radwege nach Belieben benutzen können oder auch nicht. Das führt zur Selbstgefährdung der Radler. In dem Sinne ist leben und leben lassen ein äußerst schlechter Rat, denn beliebiges Verhalten kann im Straßenverkehrleicht zur Lebensbeendigung führen.

> "und wer sich als Beispiel mal mit dem Fahrrad zwischen Hannover Wülfel und Wilkenburg bewegt, der wird schnell feststellen, dass dies nicht gefahrlos möglich ist...da dieser schlicht nicht befahrbar ist."

Der ist besser, als manche Straße mit Löchern. Aber da darf man als Autofahrer ja auch nicht auf den Fußweg ausweichen, sondern soll angepasst fahren ;)

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