Unglaublich , Sitzungabbruch im Deutschen Bundestag !

Am gestrigen Donnerstag den 18.1.18 wurde auf Antrag der AfD-Fraktion die Beschlussfähigkeit überprüft.Bei der anschließenden Überprüfung stellte wurde tatsächlich festgestellt, dass weniger als die Hälfte der Abgeordneten anwesend war - die Sitzung musste dementsprechend sofort abgebrochen werden!

Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Vor Beginn der Abstimmung kann die Beschlussfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf Prozent der Abgeordneten angezweifelt werden. Wird sie auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht, ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlussfähigkeit durch Zählen der Stimmen festzustellen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen dabei mit.

Ist der Bundestag beschlussunfähig, hebt der Sitzungspräsident die Sitzung auf. Wurde namentliche Abstimmung verlangt, so bleibt dieses Verlangen trotz Sitzungsaufhebung in Kraft.

Quelle: Bundestag Beschlussfähigkeit

Bürgerreporter:in:

Norbert Höfs aus Schwerin (MV)

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