Überzahlung: Maut und HARTZ IV was beide so unterscheidet

Aktuelle Pressemeldung: Millionenschwere Abrechnungspanne beim Eintreiben der Maut kommt Deutschlands Steuerzahler teuer zu stehen. Dem Bundeshaushalt sind den Angaben aus Regierungskreisen zufolge bereits Mittel in zweistelliger Millionenhöhe entgangen. Mehrere Betreiber lehnen Rückforderungen aus Berlin jedoch ab. Der Bund trage die Verantwortung für die korrekte Abrechnung, heißt es. Vertrauensschutz heiß das!

Und bei HARTZ IV? Hier gibt es die gesetzliche Pflicht überzahlte Sozialleistungen zurückzufordern! § 45 SGB X , regelt einen gewissen Vertrauensschutz, und kommt dann zur Anwendung, wenn ein Bescheid von Beginn an rechtswidrig gewesen ist. Ansonsten heißt es zurückzahlen, auch wenn man keine Schuld an der Überzahlung trägt. Jeder Leistungsempfänger muss sogar prüfen oder die Bescheide richtig sind. Und das bei einer komplzierten Gesetzeslage, wo sogar die Ämter nict durchblicken. Also müssen die Empfänger von Leistungen besser gebildet sein wie die Aussteller. Irrsinn.

Rückforderungen? Jeder wird sagen, natürlich ist das richtig! Was zu unrecht gezahlt wurde. Aber hier wieder einmal, mit den Kleinen keine Gnade, den Großen schmeißt man das Geld hinterher.

Bürgerreporter:in:

Erster Geschichtenerzähler aus Naumburg (Saale)

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