Sozialgesetzbuch wird zum Strafgesetzbuch wegen "sozialwidrigen Verhalten"

- Jobcenter sollen "sozialwidriges Verhalten" von Hartz-Empfänger strenger ahnden

- Hartz-IV-Empfänger: Jobcenter sollen "sozialwidriges Verhalten" sanktionieren

- „Sozialwidriges Verhalten“Kampf gegen Betrug? So streng wollen die Jobcenter Hartz-IV-Empfänger bestrafen

- Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II Fachliche Weis unge n § 34 SGB II Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten (PDF)

Nun wieder geht der Kampf gegen "sozialwidrigen Verhalten" von ALG II/ HARTZ IV Empfängern weiter. Erst hat unsere Arbeitsministerin Frau Nahles und nun ihr Weisungsempfänger Hr. Weise die "Sozialschmarotzer" ausgemacht und will sie und ihre Erben gehörig zur Kasse bitten.

Das sind die konkreten Änderungen:

- Berufskraftfahrer, die den Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verlieren und dann auf Hartz angewiesen sind.

- Hartz-Empfänger, die bezahlte Jobs grundlos ablehnen und deshalb weiter auf Hartz IV angewiesen bleiben.

- Mütter, die sich weigern, die Namen der Väter ihrer Kinder zu nennen. Denn der müsste möglicherweise Unterhalt zahlen. Dann müsste das Jobcenter weniger Leistungen an die Mütter überweisen.

- Hartz IV-Aufstocker, wenn sie ihre niedrig bezahlten Jobs ohne wichtigen Grund aufgeben und dadurch mehr Geld von den Jobcentern benötigen, um den Lebensbedarf zu decken.

- Personen, die ihren Job freiwillig aufgeben, um sich in einem Bereich weiterzubilden, für den es keine Arbeitsplatzaussicht gibt.

Da jubelt es an deutschen Stammtischen. Endlich trifft es die Richtigen.

"Stoßen die Jobcenter künftig auf solche Fälle, sollen sie für eine Dauer von bis zu drei Jahren sämtliche Leistungen zurückverlangen können. Das gilt auch für die gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und Gutscheine.

Haftbar sollen auch die Erben eines Hartz-Empfängers sein." Denn ein ALG II Empfänger kann ja gar nicht drei Jahre Leistungen zurückzahlen. Von was denn? Damit würden diese in die "Privat-Insolvenz" getrieben.

Also tretet Eure Verwandschaft in den Allerwertesten, scheucht sie von der Hängematte, verteilt Kondome und verbietet das trinken. Ihr könnt vielleicht Erben und das kann teuer werden.

Achso, Millionärserben sind natürlich ausgenommen. Die bleiben verschont - bis 60 Mio. - von jeglichen Erbschaftssteuern. Gerechtigkeit muss sein.

Wer sich weiter informieren will was jetzt schon so alles sanktioniert wird: hartziv.org

Bürgerreporter:in:

Erster Geschichtenerzähler aus Naumburg (Saale)

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