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Petition 46483 im Deutschen Bundestag

Der überflüssige Mensch

Wer nichts produziert und nichts konsumiert, ist überflüssig – so die mörderische Logik des Spätkapitalismus. Überbevölkerung sei das größte Problem unseres Planeten – so die internationalen Eliten. Wenn das stimmt, wer soll dann verschwinden?

Seit dem 23.10.2013 gibt es die Petition zur Abschaffung der Sanktionen im SGB II. Gezeichnet werden kann ab dem 20.11.13 die Petentin ist eine freigestellte Mitarbeiterin aus einem Hamburger Jobcenter.
Bisher zeichneten 12920 Bürger die Petition mit. Man kann nur hoffen dass die Zahl von 50 000 Mitzeichnern innerhalb der gesetzten Frist bis zum 18.12. erreicht wird, damit sich überhaupt der Bundestag damit wieder einmal beschäftigen kann, wobei dieses Thema schon einmal auf der Tagesordnung stand. Wie die damalige Abstimmung ausgegangen ist kann man sich vorstellen, da es immer noch Sanktionen gibt.
Scheinbar vertreten unsere gewählten Volksverräter die Ansicht, wer nichts produziert und nichts konsumiert, ist überflüssig, so die mörderische Logik des Spätkapitalismus. Überbevölkerung sei das größte Problem unseres Planeten – so die internationalen Eliten. Wenn das stimmt, wer soll dann verschwinden?
Gibt es schon Auserwählte? Scheinbar ja denn die Grundlagen dafür werden bereits geschaffen, in dem man ganz gezielt schon Wohnraum vernichtet und dies auf Beschluss des Deutschen Bundestages. Die Uhr der überflüssigen Menschen läuft ab…Vernichtung von Wohnraum

Deswegen sollte jeder hier Mitzeichnen!
Petition gegen Sanktionen

Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII) vom 23.10.2013

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, §39a SGB XII) ersatzlos zu streichen, die die Möglichkeit von Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen beinhalten.

Begründung

Die Sanktionen (§ 31 und § 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und die Leistungseinschränkungen (§ 39 a Zwölftes Sozialgesetzbuch) verletzen das Recht auf die Absicherung des zwingend gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums. Wem ganz oder teilweise die Grundsicherungsleistung gestrichen wird, dessen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist bedroht.

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5 Kommentare

> Wer nichts produziert und nichts konsumiert

Das "nichts produzieren" ist möglich, das "nichts konsumieren" nicht.
Da nur die wenigsten Menschen in D auf Basis der Subsistenz wirtschaften, sind sie zum Konsum gezwungen (wenn auch abhängig vom Einkommen).
Selbst jemand mit Hartz muss mal einkaufen gehen.

Der Fehler im System steckt darin, dass mehr Wert auf die Außenhandelsbilanz gelegt wird als auf den Binnenkonsum.

Nichts zu konsumieren ist aber das Ziel, gezwungenermaßen mag dies derzeit gedanklich ein Fehler sein, aber Sanktionen auf 100 % zeugen davon wohin die Reise gehen soll. Wer versucht das im Grundgesetz verfasste Existenzminimum durch Sanktionen zu unterschreiten, versetzt die Menschen in eine Notlage in der Sie mit Hunger und Kälte bedroht werden. Da der Entzug von Nahrungsmitteln und Wärme zum Tod führen können, wobei auch nur ein Tatbestand ausreicht, macht sich im Sinne der Strafgesetzte strafbar.

> "aber Sanktionen auf 100 % zeugen davon wohin die Reise gehen soll. Wer versucht das im Grundgesetz verfasste Existenzminimum durch Sanktionen zu unterschreiten, versetzt die Menschen in eine Notlage in der Sie mit Hunger und Kälte bedroht werden."

Ja, und selbst an der Stelle bekommen sie kaum Aufmerksamkeit. Eher wird für einen blöden Igel die Feuerwehr gerufen als für einen Obdachlosen, der irgendwo rumliegt. Das VOLK ist asozial - und Gruppen, die politisch oder wirtschaftlich herrschen wollen, nutzen diese Einstellung eben aus. Solange man die Ursache - die Ansicht des Volkes - nicht beseitigt, wird sich nichts ändern.

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