Minijobs *STRAFSTEUER* für HARTZ-IV-Empfänger und arme Rentner
...UNTERNEHMEN, die bedürftige Bürger beschäftigen, müssen 30 Prozent Strafsteuer zahlen. ------- Diese STRAFSTEUER, politisch bezeichnet als Versicherungspflicht, 13 Prozent Krankenversicherungsbeitrag, 15 Prozent Rentenversicherungsbeitrag plus 2 Prozent Pauschalsteuer, wird zur Minijob-Zentrale Knappschaft abgeführt. ------- WELCHES Unternehmen beschäftigt künftig noch Hartz-IV-Empfänger, Aufstocker oder arme Rentner, wenn für Normalverdiener mit zusätzlich *einem* Minijob *keine* 30-Prozent-Abgabe aus der Minijob-Beschäftigung fällig ist. ------- Die LEISE Regulierung *30-Prozent-Lohnkosten-sparen*, befindet sich seit 2013 im SGB IV - Paragraph 8 - Abs. 2,2. ------- WAHLGESCHENK der CDU-CSU-FDP-Koalition, zu Beginn wurden Hoteliers und zum Ende alle Unternehmen bedient. ------- UND die Partei SPD ............schweigt....
Bürgerreporter:in:Gitte Garbrecht aus Berlin |
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