LIMBURG ist überall

Ausschnitt aus § 70 Landesbauordnung
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......FS-1-......Kirche baut *ohne* Baugenehmigung. ------- Auch sonst übliche *Bauabnahme*für Kirchenbau, Schulgebäude etc. findet nicht statt. ------- Alles legal, siehe § 70 LBO. ------- Dieser Sonderstatus gilt für jede Kirche *Körperschaft öffentlichen Rechts*, ob katholisch, ob evangelisch, ob jüdisch, ob islamisch .................

Ausschnitt aus § 70 Landesbauordnung
Persönliche Nachricht aus Rom
Bürgerreporter:in:

Gitte Garbrecht aus Berlin

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