Coronahilfen werden nachgebessert: Auch Vermieter bekommen Pacht vom Staat ersetzt.
(Berlin) Wie aus Regierungskreisen heute bekannt wurde, haben sich CDU und SPD offenbar darauf geeinigt, die von der Corona-Pandemie betroffenen Gastronomiebetriebe von ihren Kosten für Miete und Pacht, teilweise zu befreien. Weitere Einzelheiten des Gesprächs, an dem offenbar auch Bundeskanzlerin Angela Merkel teilgenommen haben soll, sind bislang nicht bekannt. Wie gut informierte Kreise bereits heute berichten, soll den Verpächtern von Gewerbeimmobilien nun direkt die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre erlittenen Mietausfälle vom Staat anteilig ersetzen zu lassen. Diese Hilfen wären monatlich auf maximal 6000 € begrenzt. So soll sichergestellt werden, dass von den staatlichen Zuschüssen nicht die großen Immobilienfirmen und Fonds profitieren, sondern lediglich Einzelvermieter, die von den Mieteinnahmen wirtschaftlich abhängig sind. Ob im Rahmen dieser Neuregelung auch rückwirkend, die im letzten Jahr entgangenen Mieten geltend gemacht werden können, sei noch offen. Das Finanzministerium wurde angeblich bereits damit beauftragt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.