Amtliches wegen Abschiebung / Ausweisung ...
27.12.2014
Amtliches wegen Abschiebung / Ausweisung
Bereits am 08. Oktober 1896 wurden die Behörden durch Erlass des Innenminister, sowie einen Folgeerlass des Regierungspräsidenten, zugestellt durch eine Amtliche Bekanntmachung / Veröffentlichung durch den Landrat, aufgefordert, Ausweisungen umgehend nach Ablauf des genehmigten Aufenthaltsdatums zu veranlassen.
Den genauen Text entnehmen Sie bitte dem Bild.
Bemerkenswert:
Bereits vor 118 Jahren eierten scheinbar zuständige Behörden bei dem Thema Ausweisung nach eigenem Gutdünken herum. - Eigentlich so wie im Augenblick in Teilen der BRD.
Wenn man die Amtliche Bekanntmachung ein wenig umschreiben würde, könnte man diese zur heutigen Zeit problemlos verwenden ...
PS:
Besseres Lesen
Bild in voller (großer) Auflösung: LINK
So konnte man sich seiner Dienstpflicht nicht entziehen: Für eine begrenzte Zeit nach den USA ausweichen und dann in Preußen weiterleben als sei nichts geschehen... :-)