Amtliches wegen Abschiebung / Ausweisung ...

27.12.2014

Amtliches wegen Abschiebung / Ausweisung

Bereits am 08. Oktober 1896 wurden die Behörden durch Erlass des Innenminister, sowie einen Folgeerlass des Regierungspräsidenten, zugestellt durch eine Amtliche Bekanntmachung / Veröffentlichung durch den Landrat, aufgefordert, Ausweisungen umgehend nach Ablauf des genehmigten Aufenthaltsdatums zu veranlassen.

Den genauen Text entnehmen Sie bitte dem Bild.

Bemerkenswert:
Bereits vor 118 Jahren eierten scheinbar zuständige Behörden bei dem Thema Ausweisung nach eigenem Gutdünken herum. - Eigentlich so wie im Augenblick in Teilen der BRD.

Wenn man die Amtliche Bekanntmachung ein wenig umschreiben würde, könnte man diese zur heutigen Zeit problemlos verwenden ...

PS:
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3 Kommentare

So konnte man sich seiner Dienstpflicht nicht entziehen: Für eine begrenzte Zeit nach den USA ausweichen und dann in Preußen weiterleben als sei nichts geschehen... :-)

Wenn ich mich recht erinnere, hatten einige meiner Schulkameraden, meist Söhne wohlhabender Eltern, Ende der 60er ihren Wohnsitz nach Berlin verlegt, um so der Wehrpflicht zu entgehen und trotzdem in der BRD Freizügigkeit zu genießen.

So war es, Karl-Heinz! Wer in Berlin mit Hauptwohnsitz gemeldet war, war nicht wehrpflichtig...

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