Kolumne
Über den Christlichen Gewerkschaftsbund

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) ist ein Dachverband von 12 Berufsverbänden bzw. Gewerkschaften. Er ist der kleinste Gewerkschaftsdachverband in Deutschland.

Der CGB ging aus „Arbeitervereinen“ im frühen 19. Jahrhundert hervor, aus denen 1899 in Mainz auf dem ersten Christlichen Gewerkschaftskongress der Gesamtverband Christlicher Gewerkschaften entstand.

tariffähig

Arbeitnehmerverband deutscher Milchkontroll- und Tierzuchtbediensteter (ADM) in Bielefeld
Bund der Hotel-, Restaurant- und Cafeangestellten (Union Ganymed) in Bonn
Christliche Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (CGBCE) in Saarbrücken
Christliche Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner (CGDE) in Saarbrücken
Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) in Stuttgart
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) in München
Gewerkschaft Transport & Logistik (GTL) in Hannover
Verein katholischer deutscher Lehrerinnen (VkdL) in Essen

nicht tariffähig

Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation (CGPT) in Essen
Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD) in Duisburg. "Ja
DHV – Die Berufsgewerkschaft (DHV) in Hamburg (seit Mai 2020)
Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung (GKH) in Paderborn.

Der Sitz des CGB ist Berlin.

"Von dem Christlichen Gewerkschaftsbund habe ich ja noch nie gehört." So werden nun viele Leser sagen. "Ja, das kann gut sein," wäre meine Antwort darauf.

Der dbb - Deutsche Beamtenbund, der DGB - Deutsche Gewerkschaftsbund (als Dachorganisation), ver.di - die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft oder auch vermeintliche oder tatsächliche "Exoten" die der Marburger Bund, EVG - Eisenbahner- und Verkehrsgewerkschaft oder GDL - Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer als nervtötende Querulanten sind da doch deutlich bekannter.

Was vielleicht auch an der Präsenz in "den Medien" liegt. Es ist natürlich einfacher, sich mit den mitgliederstarken Gewerkschaften zu beschäftigen, die medienwirksam zu Streiks aufrufen und versuchen, ein Land lahmzulegen, als den Blick nach links und rechts zu werfen und in der Saure-Gurken-Zeit Themen vorzustellen, für die es sonst weder Zeit noch Platz gibt. Dieser kleine Seitenhieb sei erlaubt.

Der Christliche Gewerkschaftsbund ist durch die Koalitionsfreiheit im Grundgesetz verfassungsrechtlich zulässig und erlaubt. Wie sinnvoll es ist, ihn totzuschweigen, ist eine ganz andere Sache.

Es ist aber auch ein wenig leise Kritik am CGB erlaubt. Klappern gehört bekanntlich zum Handwerk. Wer in der breiten medialen Öffentlichkeit wahrgenommen werden möchte, muß selbst aktiv werden. Eine Startseite reicht i. d. R. nicht. Handzettel in Fußgängerzonen, Anzeigen in Zeitungen, Werbung auf Plakatwänden - die Klaviatur der Werbemöglichkeiten ist groß, auch im digitalen Zeitalter. Wer über den Status eines Berufsverbandes hinausgeben und was für seine Mitglieder tun möchte, muß schon mehr Präsenz zeigen als der CGB.

Bürgerreporter:in:

Felicia Rüdig aus Duisburg

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