Hält Bundestag Petitionsausschuss, Petition bewusst zurück ?
Noch vor den Chemnitzer Vorfall wurde am 21.August eine Petition zum verschärften Waffenrecht, hier vor allem zu Stichwaffen eingereicht.
Die Petition mit folgendem Wortlaut, hat den Petitionsausschuss erreicht und wurde bestätigt.
Die Bundesregierung möge beschließen
für die in der Begründung genannten Personengruppen, ein Verbot zum Mitführen von Waffen, Waffenähnlichen oder zur Verteidigung oder zum Angriff geeigneten, als Waffenähnliche und als gefährliche Gestände, die als eichnen die geeignet sind andere Bürger
Die letzten Tage, Wochen und Monate haben gezeigt, das Asylsuchende, die sich noch im Antrags- Aufnahme- oder Überprüfungsverfahren befinden, im öffentlichen Raum leichte bis mittelschwere Angriffs- bzw. Verteidigungswaffen mit sich führen.
Asylsuchende kommen teilweise aus Ländern deren Regierungen nicht in der Lage sind, die öffentliche Ordnung und Sicherheit, mit rechtsstaatlichen Mitteln durchzusetzen.
Die Bundesregierung ist in der Lage mit rechtsstaatlichen Mittel die Ordnung und Sicherheit aller Bürger und die der Asylsuchenden durchzusetzen und zu jeder Zeit zu gewährleisten.
Deswegen ist ein persönlicher zusätzlicher Schutz für Asylsuchende durch das Mitführen von Waffen oder anderer zur Verteidigung geeigneter Waffen nicht notwendig.
Jeder hat das Recht in der Bundesregierung Deutschland zu jeder Tages-und Nachtzeit sich zu seinem Schutz an die Polizei oder andere staatlicher Stellen zu wenden.
Nach erfolgreicher Integration und Eingliederung in unsere demokratische Gesellschaftsordnung können sich Asylsuchende, nach erfolgreicher Antragstellung nun als Bürger dieses Landes, nach den geltenden Gesetzen der Bundesrepublik zum Waffenrecht, unter Beachtung geltender Gesetzgebung entsprechend schützen.
Mit Schreiben vom 30.Oktober(siehe Bilder) teilt nun der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages mit, das nach sorgfältiger Prüfung, das vorgetragene Anliegen nicht den gewünschten Erfolg haben wird.(?)
In der Begründung wird mitgeteilt, dass das bestehende Waffengesetz, den im Anliegen geforderten Umgang bereits regelt.
Tatsächlich besteht eine Regelung die den Umgang nicht nur mit Feuerwaffen sondern auch mit Waffen in Form von Hieb-und Stichwaffen entsprechend regelt. Hierbei ist anzumerken, das Asylsuchende teilweise noch keinen bestimmten Aufenthaltsstatus haben und sich möglichweise tatsächlich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten.
Teilweise befinden diese Asylsuchenden auch in Wohnunterkünften die außerhalb der zuständigen Kontrollorgane der Behörden liegen.Die vergangenen Monate, Wochen und Tage haben gezeigt, dass viele Asylsuchende exorbitant oft mit Messern bewaffnet sind, im Glauben sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zusätzlich schützen zu müssen. Dies ist aber nicht der Fall, so ist eine Verschärfung des Waffenrechts bei Asylsuchenden zusätzlich zum schon bestehenden Waffenrecht, sinnvoll und nachvollziehbar um Asylsuchende und auch die Bürger der Bundesrepublik zu schützen.
Nicht nachvollziehbar ist die Begründung des Petitionsausschusses, dass die Petition aus den dargelegten Gründen keinen Erfolg haben könnte. Scheinbar besteht in der Bevölkerung doch eine große Verunsicherung, denn schon ein Blick auf die Anträge für den kleinen Waffenschein genügt um festzustellen, dass diese Anträge teilweise um bis zu 300 % gestiegen sind. Hier wäre es angebracht, wenn die Bundesregierung, dem Trend des Bürgers sich weiter unter Beachtung des genannten Waffengesetzes zu bewaffnen, durch geeignete präventive und deeskalierende Maßnahmen, zum Beispiel durch ein verschärftes zusätzliches Waffenverbot für bestimmte Waffen bei Asylsuchenden, entgegensteuert.
Sicher gibt es nicht nur bei den Asylsuchenden Gewalt mit Waffen, aber unter den gegebenen Umständen der Unterbringung der genannten Personengruppen, liegt dieser Anteil aber nachweislich wesentlich höher als bei deutschen Staatsbürgern.
Weiterhin ist zu bemängeln, dass der Petitionsausschuss des Bundestages, offensichtlich für große Teile der Bevölkerung entscheidet, welche Petitionen gerade nicht in die Veröffentlichung auf der Internetseite des Petitionsausschusses kommen.
So wird dem Bürger nicht nur die freie Meinungsäußerung versagt sondern der Bürger wird zusätzlich noch in seiner freien Entscheidungsfreiheit und beim Mitbestimmungsrecht, über eine mögliche und notwendige Verschärfung des Waffenrechts eingeschränkt.
Aber warum sollte die Bundesregierung auch die einfachste Lösung anstreben, wenn sich die Bürger für ca. 50.-€ den kleinen Waffenschein kaufen können. Im Waffenregister waren Ende Mai 2017 - 523.923 gültige kleine Waffenscheine eingetragen. Im Januar 2016 waren es "lediglich" 300 949 gewesen - das entspricht einem Plus von gut 74 Prozent innerhalb von nur 16 Monaten! Bei 500 000 Anträgen sprechen wir hier schon von einer Summe von 25 000 000 € nur für die Antragskosten,dass belebt die Wirtschaft natürlich auch, nicht gerechnet der Umsatz an Waffen und Messern..... den Sonntags Krachern.........
Bürgerreporter:in:Norbert Höfs aus Schwerin (MV) |
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